Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 118

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13.42.53

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern heute unter anderem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz dahingehend, dass dem Justizministerium künftig vom Hauptver­band der Sozialversicherungsträger die tatsächlich anfallenden Kosten in Schiedsge­richts­verfahren zu überweisen sind und nicht nur ein Pauschalbetrag.

Ich darf zu diesem Gesetz gleich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1539 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozial­gerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.), wird wie folgt geändert:

1.: In Z 1 werden in § 93 Abs. 2 im ersten Satz nach den Worten ‚Diese Kosten‘ die Wendung ‚– ausgenommen der Aufwand für Personal und Infrastruktur –‘ und nach dem Wort ‚Sozialversicherungsträger‘ die Wendung ‚für das jeweilige laufende Jahr‘ eingefügt.

2.: In Z 2 wird in § 98 Abs. 26 im zweiten Satz nach dem Wort ‚erstmals‘ die Wendung ‚im Jahr 2013‘ eingefügt und am Ende folgender Satz angefügt: ‚Auf die im Jahr 2012 zu leistenden Zahlungen ist § 93 Abs. 2 in der bis 31. Dezember 2011 in Geltung gestandenen Fassung weiter anzuwenden.‘“

*****

Soweit also dieser Abänderungsantrag zu diesem Gesetz.

Ich darf noch einige kurze Anmerkungen zu einer anderen Gesetzesänderung machen, in der es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie geht, über die Kollege Fichtenbauer gerade gesprochen hat. Es geht bei dieser Gesetzesänderung – wie er bereits ausgeführt hat – darum, dass in Hinkunft innerhalb der EU Straftäter ihre Strafe in ihrem jeweiligen Heimatland verbüßen werden, ohne dass dazu die explizite Zustim­mung dieser Person oder des betroffenen Staates notwendig ist. Natürlich muss der betroffene Staat diese EU-Richtlinie auch umgesetzt haben.

Mit dieser neuen Form der Strafvollstreckung wird tatsächlich erreicht – und es ist schön, dass die Freiheitlichen jetzt zustimmen –, dass die Kosten für Österreich nied­riger werden. Das ist zweifellos auch eine elegantere und effizientere Lösung als die seinerzeit von Justizminister Böhmdorfer angedachte Errichtung von Strafanstalten, zum Beispiel in Rumänien. Das ist sicher eine elegantere Lösung.

Noch ein Aspekt ist wichtig, dass nämlich Straftäter bei der Verbüßung der Strafe in ihrem Heimatland, in dem sie Sprache und Kultur kennen, sicher eher resozialisierbar sind als in dem jeweiligen Land, in dem die Strafe begangen wurde.

In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

13.45

 


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