Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 121

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ist, weil Österreich der erste Staat in der Europäischen Union ist, der diesen Rahmenbeschluss, der von Österreich initiiert worden ist, tatsächlich auch umsetzt.

Es geht schlichtweg darum, dass die Vollstreckung von Urteilen anderer Mitglied­staaten in Österreich und auch die Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mit­gliedstaat geregelt werden. Wir benötigen dazu allerdings auch entsprechende Daten und Informationen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat binnen zwei Jahre nach Mitteilung über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 27. Novem­ber 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union in das nationale Recht sämtlicher Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Übernahme der Strafvollstreckung durch den Heimatstaat mit besonderer Blickrichtung auf die Entlastung des österreichischen Strafvollzugsregimes und der dadurch verbesserten Möglichkeiten der Resozialisierung vorzulegen.“

*****

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass diese Umsetzung nicht nur zu einer Entlastung des österreichischen Strafvollzugs führen kann, sondern auch zu einer besseren Resozialisierung der Straftäter. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.); eingebracht in der 135. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP

 


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