Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 173

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Attraktivierung der Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen

eingebracht im Zuge der Debatte des Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­ver­tragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1551 d.B.)

Begründung

Der erleichterte Zugang zur Bildungskarenz hat sich sehr bewährt, da die Zahl der BezieherInnen von Bildungskarenz von nur 1500 Menschen im Jahr 2008 auf bereits 11 000 im Jahr 2010 angestiegen ist. Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und eines sich stetig wandelnden Arbeitsmarktes ist die Bildungskarenz ein sehr sinnvolles und wichtiges arbeitsmarkpolitisches Instrument. Arbeitsplätze werden vorübergehend frei und die ArbeitnehmerInnen können sich weiter- und höher qualifizieren und mittel und längerfristig höherer Einkommen, höhere berufliche Mobilität und sicherere Arbeitsplätze erreichen.

Die derzeitige Regelung der Bildungskarenz verfügt jedoch über eine entscheidende Schwachstelle. Eine Evaluierung der Maßnahme durch das Institut für höhere Studien von 2011 hat ergeben, dass derzeit vor allem jüngere und  bereits höher qualifizierte Menschen in Bildungskarenz gehen. Gerade jene ArbeitnehmerInnen, die eine Weiter- und Höherqualifizierung am dringendsten benötigen würden, nehmen diese aber kaum in Anspruch. Das betrifft vor allem jene, die maximal über einen Pflichtschulabschluss oder auch Lehrabschluss verfügen und meist in Niedriglohnbranchen oder als Saison­beschäftigte tätig sind. Faktisch kann sich diese Personengruppe eine Bildungskarenz wohl nicht leisten, da das Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, das während der Bildungskarenz bezogen werden kann, für diese Einkommensgruppen unter der Armutsgrenze liegt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der für jene ArbeitnehmerInnen, die unter 1300 Euro brutto verdienen, ein Weiterbildungsgeld in der Höhe der vollen Entgeltfortzahlung während der Bildungskarenz vorsieht.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1467 der Beilagen.

 


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