Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 184

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Nun aber zu den eigentlichen Punkten des Gesetzes. Da geht es nicht so gut, Herr Bundesminister, und wir haben uns auch schon ausgesprochen im Sozialausschuss.

Zuvor aber noch ein Wort zum Kollegen Neubauer – ich sehe ihn gerade nicht –: Das ist schon recht schön und gut, der Pensionistenpreisindex, nur das Beispiel, das er gebracht hat, um tatsächlich Belastungen von bestimmten Gruppen zu nennen, das passt ja nicht. Er hat eine junge Mutter erwähnt, die tatsächlich Schwierigkeiten hat, und insofern ist das Beispiel stimmig, da gibt es überhaupt keinen Einwand, nur ist es ein klarer Beleg dafür, dass Armut oder die Schwierigkeit, mit dem Einkommen zurechtzukommen, kein Privileg oder ein besonderer Nachteil – um es umzudrehen und meinen Redebeitrag nicht zynisch werden zu lassen – von PensionistInnen ist.

Das geht quer durch, und wir haben heute am Vormittag in der Aktuellen Stunde eine Debatte gehabt über die sich immer mehr öffnende Schere zwischen Arm und Reich. Da war es aber jemand von Ihrer Fraktion, der herausgegangen ist und gesagt hat: Das stimmt ja gar nicht! Die Schere geht nicht auseinander, es gibt überhaupt kein Problem zwischen Arm und Reich in Österreich, es geht uns gut! – Das war einer der freiheitlichen Redner. Ich kann mich genau daran erinnern, weil ich sehr verwundert war über diese Wortmeldung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Jetzt hören wir das Gegenteil. Jetzt hört man, indem man das sozusagen auf die Ebene des Beispiels bringt, die Schere geht auseinander zwischen – was weiß ich – den Pensionisten und dem Rest der Bevölkerung.

So stimmt das sicher nicht! Wir brauchen keinen Pensionistenpreisindex, weil er ein falsches Instrument ist. Wir haben Pensionisten, die haben 10 000 € Pension, und gerade heute beschließen wir eine Pensionserhöhung, die denen über 6 000 € 1,5 Pro­zent bringen soll. Das ist doch verrückt! Ich kann doch nicht sagen, der soll auch noch eine Anpassung gemäß dem Pensionistenpreisindex bekommen. Ja warum denn? Wie bitte, mit 6 000 €? Wo denken Sie hin? (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Ich finde es auch ungerecht, dass es in vielen Städten Ermäßigungen der Verkehrsver­bünde gibt, nur weil man Pensionist ist. Ich möchte die Ermäßigung einkommens­mäßig haben: Ja, das wäre sinnvoll! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Dann machen Sie es in Wien!) Dann würde auch der oder die Arbeitslose, die von Ihnen ange­sprochene Frau mit dem niedrigen Einkommen davon profitieren. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Machen Sie es in Wien! Sie sind in der Regierung!)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss ich Ihnen die Abänderungs­anträge zur Kenntnis bringen, mit denen wir das korrigiert wissen wollen.

Zunächst ist dies folgender Abänderungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend eine Regierungsvorlage ... Sozialrechts-Änderungs­gesetz ... wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 8 entfällt.

2. In Artikel 1 Z 25 entfällt § 663 Abs. 2 Ziffer 2.

3. In Artikel 1 Z 25 lautet § 663 Abs. 4:

‚(4) Abweichend von § 108h Abs. 1 erster Satz sind im Kalenderjahr 2012 jene Pen­sionen, die den Betrag von 3 300 € monatlich nicht übersteigen, mit dem Anpassungs­faktor zu vervielfachen. Beträgt die Pension monatlich mehr als 3 300 €, so ist sie mit 86,76 € zu erhöhen.

 


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