Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 185

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Ein besonderer Steigerungsbetrag (§ 248) ist jedenfalls mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen.‘“

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Tut mir leid, diesen Antrag kann ich Ihnen nicht noch genauer erklären. Aber ich glaube, Sie haben ihn verstanden: Es geht im Prinzip darum, dass die Pensionen bis 3 300 € erhöht werden sollen, darüber hinaus nicht oder eingefroren mit einem feststehenden Beitrag erhöht werden sollen. Das erledigt eigentlich auch die Debatte über den Pensionistenpreisindex. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist sozial gerecht!)

Ich hoffe, Sie stimmen diesem Antrag zu, die Kollegen von den Freiheitlichen und vom BZÖ. Die Regierungsparteien werden es vermutlich nicht machen. Aber es wäre eine klare und der Sache angemessene Antwort. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe einen weiteren Abänderungsantrag, der sich auf einen Punkt bezieht, der mir absurd erscheint, und nicht nur mir. Es ist einfach mit anderen Maßnahmen wesentlich leichter zu erzielen, was im Prinzip auch intendiert ist, nämlich die Förderung beim AMS für jene, die sie brauchen, deutlich zu verstärken, vor allem die sprachlichen Förderungen et cetera. Das ist aber nicht nur ein Problem von und für MigrantInnen, sondern es ist auch ein Problem – wir müssen es zugeben, das sind die Konsequenzen aller Erhebungen – bei SchulabgängerInnen, dass wir funktionale Analphabeten/Analphabetinnen unter den in dritter, vierter, fünfter, siebter, zwanzigster Generation österreichischen Kindern haben.

Ja, so ist es, das ist ein Problem des Bildungssystems. Klar, es ist eigentlich nicht der Sozialminister oder Arbeitsminister in erster Linie dafür zuständig. Aber es ist mit Ihnen offensichtlich keine anständige Bildungsreform zu machen, okay, darum muss um teures Geld repariert werden. Da könnten wir viel Geld sparen, wenn wir uns das sparen könnten, viel Geld!

Aber sinnvoll ist es natürlich, darüber nachzudenken: Wie komme ich an diese Men­schen heran? – Daher braucht es auch Maßnahmen. Die Maßnahmen wären unserer Ansicht nach in besserer Betreuung durch das Arbeitsmarktservice, mehr Zeit für die Betreuten zu finden, aber nicht in einem aufwendigen System, wo man jede Person mit irgendeinem migrantischen Hintergrund feststellen lässt aus den Datensätzen der Sozialversicherung. Wir halten das nicht für sinnvoll.

Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolle­ginnen und Kollegen zum Sozialrechts-Änderungsgesetz ein:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz ... Sozialrechts-Änderungs­gesetz ... wird wie folgt geändert:

Artikel 8 entfällt.“

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(Beifall bei den Grünen.)

17.24


Präsident Fritz Neugebauer: Beide Abänderungsanträge stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

 


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