Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 260

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gion ist teilweise bis heute Sperrgebiet. Um dieses Risiko zu minimieren, wird ei-
ne Verringerung der in der Ausnahmeregelung zulässigen Menge von 100.000 auf 10.000
 Tonnen gefordert.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung des Förder­zinses für flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe im MinroG

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1387 d.B.); Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesumwelthaftungs­gesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden. In der 137. Sitzung des Nationalrats am 7. Dezember 2011.

Angesichts der unlängst aufgeflammten Diskussion um die mögliche Schiefergasförde­rung in Niederösterreich muss auf einen Missstand aufmerksam gemacht werden, durch den die Republik Österreich auf erhebliche Vermögenswerte verzichtet.

Die inländische Jahresproduktion von Rohöl beträgt derzeit knapp 900.000 Tonnen und von Gas 1,8 Milliarden Kubikmeter. Der Eigentümer dieser Vorräte ist die Republik Österreich. Der Produktionswert beträgt rund eine Milliarde Euro. Alleine aufgrund der gestiegenen Energiepreise ist der Produktionswert in den letzten sieben Jahren um 400 Millionen Euro gestiegen.

Die Republik hebt nun von den Förderunternehmen einen Förderzins ein. Wie den Budgetdaten zu entnehmen ist, sind die Einnahmen aus dem Förderzins in den letzten sieben Jahren lediglich um 85 Millionen Euro gestiegen. Somit hat die Bundesregie­rung bisher darauf verzichtet, den Förderzins anzupassen und die hohen Gewinne ver­bleiben vornehmlich bei den Konzernen, da die geförderten Volumina natürlich zu Weltmarktpreisen gehandelt werden.

Mit einer Anpassung des Förderzinses könnten die Republik als Eigentümer und in weiterer Folge die Steuerzahler profitieren. Diese Einnahmen dürfen allerdings nicht im Budget oder gar in diffusen Hilfsprogrammen versickern, sondern sollen für die ver­mehrte Nutzung kostengünstiger, erneuerbarer Energieträger im Wärmebereich gesi­chert werden. Damit kann die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern verringert und die Heizkosten der privaten Haushalte gesenkt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Natio­nalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des Mineral­rohstoffgesetzes zum Inhalt hat. Diese Änderung hat die Erhöhung des Förderzinses für flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe zu enthalten.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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