Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 268

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22.31.2518. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1811/A der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz und das Landarbeits­gesetz 1984 geändert werden (1665 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


22.31.53

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Urlaubsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes, die wir heute, wie ich annehme, einstimmig beschließen werden, ist ein großer Schritt in Richtung Gleichstellung von Frauen gemacht worden. Warum? – Bislang war geltende Rechtslage, dass Urlaube, die vor Antreten des Mutterschutzes oder der Väterkarenz nicht konsumiert wurden, nur um maximal zehn Monate, die eine Mutterschutzkarenz oder Väterkarenz gedauert hat, aufgeschoben werden konnten. Und das heißt: Verfall dieses Urlaubes.

Das war ungerecht, vor allem für Frauen, die längere Mutterschutz- und Karenzzeiten in Anspruch genommen haben. Das wird jetzt neu geregelt, das heißt, der Verfall des Urlaubes kann so lange aufgeschoben werden, wie die Dauer der Karenzzeit war.

Das ist ein Schritt in Richtung einer Besserstellung von Frauen, aber das ist nicht der einzige Schritt, der in den letzten Monaten gelungen ist. Erinnern Sie sich daran, wie Abgeordneter Katzian im Sommer 2011 Frauen-Sonderlohnrunden ausgerufen hat.

Wenn man jetzt ein bisschen zurückschaut, was passiert ist in der Frage des Schließens der Einkommensschere und in der Frage einer Besserstellung von Frauen, sieht man, dass in vielen Kollektivverträgen – Metall, Handel, Gewerbe – wirklich fundamentale Verbesserungen für Frauen erreicht werden konnten, nämlich in der Frage, wie genommene Karenzzeiten für Frauen im Berufsleben angerechnet werden.

Gleichstellung, Gleichbehandlung von Frauen – etwas, wo wir alle, wie ich glaube, der Meinung sind, dass es vorangetrieben gehört –, und das geht mit diesem Gesetz einen großen Schritt weiter. Ich garantiere, dass auch in den Kollektivvertragsverhandlungen, die von den Gewerkschaften geführt werden, da noch weitere Schritte gesetzt werden, sodass Frauen im Berufsleben eine bessere Position haben, als das derzeit der Fall ist. (Beifall bei der SPÖ.)

22.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


22.33.49

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zeit ist vorge­schritten; inhaltlich hat meine Vorrednerin ja sehr ausführlich erläutert, worum es in dieser Vorlage geht. Ich kann das nur unterstreichen und dem zustimmen.

Wir sagen immer: Mut zum Kind!, Mut zur Familie!, und daher darf es solche Benach­teiligungen, wie das bisher der Fall war, eben nicht geben, sondern die Urlaubs­ansprüche, die man vor Antreten der Karenzzeit erworben hat, sollen aufrechtbleiben. Ich denke, das ist eine Unterstützung für Frauen, für Mütter, aber auch für Väter. Ganz einfach gesagt: Das ist eine gute Möglichkeit für Familien, auch da Gleichberechtigung


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