Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 144

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men wurden heute schon ausführlich erläutert –, gehen in Richtung einer Reform­agenda, wo vieles, vor allem auch in der Verwaltung, auf neue Beine gestellt und ef­fizienter gemacht wird, und dieses Reformpaket gibt auch den Familien in Zukunft Si­cherheit, gibt ihnen Hilfe und Unterstützung. Es ist ein Paket, das auch allen einen Bei­trag abverlangt, aber wer eine stabile Zukunft, wer eine sichere Zukunft will, der muss auch einen Beitrag leisten.

Wie sehr es in diesem Paket ums Detail geht, zeigt uns, dass bis zum Schluss ver­handelt wurde, um es eben so ausgewogen als möglich zu gestalten.

Ich darf dazu einen Abänderungsantrag einbringen, der bereits verteilt wurde, wes­halb ich mich auf die wesentlichsten Punkte beschränken und diese erläutern darf.

Es geht um die Änderung des Stellenbesetzungsgesetzes, und zwar um die Detail­lierung, wer und wie in das Stellenbesetzungsgesetz einbezogen wird.

Ein weiterer Punkt ist die Änderung des Aktiengesetzes sowie des Unternehmensge­setzbuches. Dabei geht es darum, dass in der Cooling-off-Phase 25 Prozent der Aktio­näre Vorstände zwar in den Aufsichtsrat berufen können, aber nicht als Aufsichtsrats­vorsitzende.

Weiters geht es um das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 beziehungsweise auch um die Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Dabei geht es um diese 41. Wo­chenstunde, die zwar abgeschafft wird, aber mit diesem Abänderungsantrag sozial ab­gefedert wird.

Inhaltlich darf ich noch erläutern, dass nach diesen Streichungen und Umänderungen die Umnummerierungen beziehungsweise Artikelbezeichnungen eben dann nachlau­fend durchzuführen sind.

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Sehr geehrte Damen und Herren, es ist ein großes Paket, das wir heute beschließen, ein verantwortungsvolles Paket, das wir heute beschließen, und ich kann Sie nur ein­laden, diesem Paket zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung ob sei­nes Umfanges an die Abgeordneten im Saal verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Jakob Auer zum Bericht des Budgetausschusses (1708 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage (1685 der Beilagen) eines 2. Stabilitätsgesetzes 2012

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Budgetausschusses (1708 der Beilagen) über die Regierungsvor­lage (1685 der Beilagen) eines 2. Stabilitätsgesetzes 2012 angeschlossene Gesetzent­wurf wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Wortfolge »und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsins­pektion, die Gerichtstagsverordnung sowie zwei Verordnungen betreffend die Dienst­zeit bestimmter Bedienstetengruppen aufgehoben« durch die Wortfolge »sowie das


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