Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 103

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13.46.395. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1632 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Maklergesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2012 – VersRÄG 2012) (1696 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Wunschgemäß sind 4 Minuten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


13.47.09

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Es geht um eine Änderung verschiedener Versicherungs­materien. Versicherungen sind, glaube ich, aus dem heutigen Wirtschaftsleben, aber auch Privatleben grundsätzlich nicht mehr wegzudenken.

Viele Risken, die früher die Existenz der Menschen bedroht haben, sind heute durch eine Aufteilung auf eine große Risikogemeinschaft so abzudecken, dass sie eben keine schlaflosen Nächte verursachen müssen. Man denke nur an den Abbrand eines Hauses oder an Unfälle mit sehr hohen Forderungen oder eben auch an den Bereich der Krankenversicherung: Es gibt noch immer Bevölkerungsgruppen, Berufsgruppen, die eine rein private Krankenversicherung haben, beziehungsweise nutzen viele Menschen die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen.

In zwei Bereichen kommt es hier zu Änderungen nach einem sehr, sehr langen, über viele Jahre laufenden, intensiven Verhandlungsprozess. Einerseits geht es um die sicherlich sensible Frage: Können – und unter welchen Voraussetzungen – Gesund­heitsdaten zwischen Krankenanstalten und den Versicherungen direkt ausgetauscht werden? (Unruhe im Sitzungssaal. – Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Wozu wird das benötigt? – Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind wir es gewohnt, zum Arzt ins Krankenhaus zu gehen und mit der Verrechnung nichts zu tun zu haben. Ähnlich soll es im Sinne der Versicherten auch bei der privaten Kranken­versicherung möglich sein, wenn man das will, dass eben die Gesundheitsdaten, die zur Abrechnung mit der Versicherung erforderlich sind, weitergegeben werden dürfen, und zwar auch auf elektronischem Weg.

Wie gesagt, ein Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt, dass es auch eine Frage des Komforts ist, aber natürlich geht es auch darum, dass auch die Versicherten insgesamt, die Versichertengemeinschaft durchaus ein Interesse daran hat, dass die Verrechnung der Leistungen mit den Krankenanstalten gut funktioniert, dass eine effiziente Kontrolle ermöglicht wird, eine Kosteneffizienz möglich ist, weil damit auch die Prämien letztlich geringer gehalten werden können.

Natürlich ist es auch eine Frage des Komforts, wenn da eben eine unbürokratische Abwicklung möglich ist – und nicht Gesundheitsdaten zur Abrechnung zuerst an den Versicherten übermittelt werden, von diesem möglicherweise sogar bezahlt werden müssen und erst dann von der Krankenversicherung ersetzt werden können.

Natürlich gibt es da auch sensible Bereiche. Einerseits die Daten an sich: Es geht dabei um Gesundheitsdaten, um sehr sensible, intime Daten; und es geht natürlich auch um den Datenschutz an sich, in einem weiteren Bereich. Daher wurde hier wirk­lich sehr, sehr intensiv und, ich glaube, auch sehr genau verhandelt zwischen den Vertretern der Versicherten, des Konsumentenschutzes und auch den Versicherungs-


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