Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 212

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Jetzt zurück zu diesem Bericht. Herr Bundesminister, wir werden diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen, wiewohl er in weiten Teilen sehr übersichtlich und umfangreich gestaltet ist. Aber eines fehlt mir in diesem Bericht ganz, ganz besonders; das hat einer der Vorredner, Kollege Pirklhuber, glaube ich, schon erwähnt: Es geht hier zum einen darum, dass in dem Bericht auch angeführt wird, wenn bei Kontrollen etwas Negatives herauskommt.

Auch wenn es nur wenig Verunreinigungen gibt – beispielsweise gentechnische Verun­reinigungen oder wenn etwas falsch deklariert wurde oder etwas anderes drinnen war –, auch wenn das Gott sei Dank selten vorgekommen ist, muss man trotzdem sagen: Im Bericht fehlt das Wesentliche, nämlich welche Konsequenzen es gibt. Die sind im Bericht nicht angeführt, das ist für uns völlig unklar. Das ist etwas, wo ich meine, genau das ist der Wert eines Berichts. Denn wenn ich nur einen Bericht erstelle und darin aufliste, was jetzt alles Status quo ist, aber keine Konsequenzen daraus ziehe, wenn ich Verfehlungen oder Probleme sehe, dann hat der Bericht meines Erachtens ein bisschen sein Ziel verfehlt.

Das Zweite, etwas, was heute hier schon Erwähnung gefunden hat, nämlich vom Kollegen Johann Maier, sind die Kontrollen, die von den Ländern durchgeführt werden. Da gebe ich Ihnen recht. Nur, Herr Kollege Maier, bereits im Jahr 2009 haben wir Zahlen bekommen, also in einer Anfragebeantwortung auf eine Frage, die ich eingebracht habe, und da war das Ergebnis genauso traurig wie ein Jahr später. Jetzt stelle ich mir schon die Frage: Warum wird hier nichts gemacht?

Ich bin es einfach leid, immer zu hören, dass ein Minister sich hinstellt und sagt, ich kann nicht, mir sind die Hände gebunden. – Dann stellen Sie bitte endlich einmal im Verfassungsausschuss einen Initiativantrag, dass die Verfassung so weit geändert wird, dass, wenn Sie eine Vorgabe an die Länder machen und sich diese nicht daran halten, es irgendwelche Konsequenzen geben muss. Ansonsten brauchen Sie über­haupt keine Vorgaben mehr zu machen. Dann lassen Sie die Länder werken oder eben nicht werken. Die machen das dann sowieso, oder eben auch nicht.

Dann gibt es noch etwas, was in diesem Lebensmittelbericht aus dem Jahr 2010 inter­essanterweise gar nicht vorhanden ist, das haben wir auch im Ausschuss festgehalten: nämlich der damals aus allen Medien bekannt gewordene Listerien-Skandal. Der findet hier nicht einmal seinen Niederschlag.

Zusammenfassend muss ich sagen: Wir nehmen diesen Bericht aus diesen genannten Gründen nicht zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ.)

19.38

19.38.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, den vorliegenden Bericht III-252 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.38.39 12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1678 d.B.): Bundesgesetz über das Arzneibuch (Arzneibuchgesetz 2012 – ABG 2012) (1761 d.B.)

 


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