Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 55

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ginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Eurokrise“ dring­lich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten er­geben: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, FPÖ 75, Grüne 66 sowie BZÖ 63 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Für die Dauer der Fernsehübertragung in ORF 2 nach der Aktuellen Stunde wurde fol­gende Redeordnung vereinbart:

Erklärung des Bundesministers 12 Minuten, danach eine Redner-/Rednerinnenrunde in der Reihenfolge Freiheitliche, SPÖ, Grüne, ÖVP, BZÖ mit den Redezeiten 8, 7, 8,
7, 8 Minuten, anschließend eine Redner-/Rednerinnenrunde in der Reihenfolge SPÖ,ÖVP, Freiheitliche, Grüne, BZÖ mit den Redezeiten 5, 5, 7, 7, 7 Minuten sowie ei­ne Redner-/Rednerinnenrunde in der Reihenfolge SPÖ, ÖVP, Freiheitliche, Grüne, BZÖ mit den Redezeiten 5, 5, 6, 6, 6 Minuten, danach ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 6 Minuten, die weiteren Redner/Rednerinnen in der Reihenfolge SPÖ, ÖVP, SPÖ, ÖVP, Freiheitliche, Grüne, BZÖ mit einer Redezeit von jeweils 4 Minuten. Das sind ins­gesamt sind 143 Minuten.

Der den Vorsitz führende Präsident achtet auf die Einhaltung der vereinbarten Rede­zeiten und verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde – nach Rück­sprache mit den Klubobleuten – die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu glei­chen Teilen auf die fünf Fraktionen.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragungszeit in ORF 2 aufgerufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Wer diesen die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.25.021. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ge­mäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Öster­reichs Arbeitsmarkt im europäischen Kontext – In Wachstum und Beschäftigung investieren“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfin­den.

Ich erteile nun Herrn Bundesminister Hundstorfer zur Abgabe der Erklärung das Wort. – Bitte.

 


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