Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 194

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Grosz und Ing. Westenthaler.) Das ist kein Blödsinn, Grundvoraussetzung, wie Sie wissen, um an einer Wahl teilzunehmen, ist es, als wahlwerbende Partei zugelassen zu sein. Wenn Sie das nicht verstehen, dann kann ich mit Ihnen nicht diskutieren.

Zweiter Punkt: Warum komme ich jetzt zum Diplomatenpass? – Bevor dieser Parteitag noch zu Ende geführt werden konnte, ist das Licht ausgegangen (Abg. Grosz: Das passiert bei ÖVP-Parteitagen !), und beim Weggehen sind dann die dort gewählten Vorstandsmitglieder angehalten worden, auch Abgeordnete, die keinen Diplomaten­pass hatten, zum Beispiel aus Polen. Ich hatte das Glück, sage ich, einen Diplomaten­pass zu haben, und bin nicht angehalten worden. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie ver­kaufen die schon für blöd! Da brauchen Sie doch keinen Diplomatenpass für so was!) 1989, Kollege Westenthaler, bin ich am 20. April in Rumänien verhaftet worden. Nein, das ist nicht blöd.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Kollege Westenthaler, Ihrer Fraktion steht ausreichend Redezeit zur Verfügung, Sie können sich gerne zu Wort melden!

 


Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (fortsetzend): Das ist der Unterschied zwischen der FPÖ und dem BZÖ: Die FPÖ nähert sich dem Thema von der sachlichen Seite, Sie (der Redner deutet in Richtung BZÖ) hingegen versuchen, billiges politisches Kleingeld zu sammeln. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sie sehen es als Privileg an; ich sehe es nicht als Privileg an, wenn wir versuchen, de­mokratischen Bewegungen durch den Besuch von Parteitagen entsprechende morali­sche Unterstützung zu geben. Da geht es um den Schutz desjenigen, der dort vertre­ten ist; und eine Möglichkeit, hier einen besonderen Schutz zu haben, hat man eben durch dieses Dokument. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind kein Diplomat!)

Ich darf daher gemäß § 53 Abs. 4 GOG auch diesen Abänderungsantrag einbringen und kurz erläutern:

Hier kommt es eben einerseits zu der Einschränkung, dass nur mehr aktive Politiker die Möglichkeit haben, einen Diplomatenpass zu beantragen. Wenn diese Funktion be­endet ist, dann ist unverzüglich der auszustellenden Behörde dieses Dokument zur Entwertung zurückzustellen. Wenn das nicht der Fall ist, so ist auch ganz klar geregelt, dass es dann zu entsprechenden Verwaltungsverfahren kommt.

Es ist auch geregelt, was die Diplomaten selbst betrifft, und eine enge Regelung für die Ehegatten und für die Kinder, denn es ist notwendig, dass, wenn sie mit unseren Bot­schaftern im Ausland mit unterwegs sind, dass auch sie entsprechend geschützt sind. Wir haben diese Diplomatenpassmöglichkeit auch für den Präsidenten und den Vize­präsidenten der Höchstgerichte, für den Rechnungshof und für die Volksanwaltschaft vorgesehen.

Was das Parlament betrifft, Kollege Vilimsky: Jede Fraktion hat die Möglichkeit, diejeni­gen, die da wirklich engagiert sind, in den Außenpolitischen Ausschuss zu entsenden. Daher diese Regelung für Mitglieder des Außenpolitischen Ausschusses sowie für unsere Europa-Parlamentarier; weil die per se viel unterwegs sind und in Situationen kommen, wo es sachlich gerechtfertigt ist, ein solches Dokument zu besitzen.

Daher zusammenfassend von unserer Seite her: Der Außenminister hat hiezu eine sehr klare Regelung getroffen. (Abg. Ing. Westenthaler: Der wollte was ändern!) Es war in der Vergangenheit im Laufe der Zeit zu einer großzügigen Regelung gekom­men, von der auch Sie, Kollege Westenthaler, und andere profitiert haben. Diese groß­zügige Regelung hat mit dem heutigen Tag ein Ende. Diese Regelung, die wir haben, gehört in Europa, sage ich Ihnen, zu den strengeren und nicht zu den lockeren.

In ganz Europa gibt es richtigerweise die Möglichkeit, Diplomatenpässe auszustellen. Daher sage ich Ihnen: Wenn Sie glauben, billiges politisches Kleingeld machen zu müssen, dann kann Sie niemand daran hindern.

 


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