Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 125

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Widmann, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von Kurzarbeitern, eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 11.03.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungs­punkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (54 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreform­gesetz 2009 (StRefG 2009) (124 d.B.)

Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Die Mel­dungen über Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, häufen sich. Problematisch da­ran ist, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Teil erheb­liche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, unverschuldet in diese Lage gekommen sind bzw. die Kurzarbeit nicht als Ausdruck von Willenlosigkeit oder Arbeitsunwilligkeit zu verstehen ist. Aufgrund dieser Tatsachen erscheint es notwendig, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergehend zu unterstützen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussrei­fen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer im Wege von Lohnsteuerentlastungen weitergehend ent­lastet werden.“

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14.02.51Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter oder eine der Berichterstatterinnen ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird – Steuerreformgesetz 2009, samt Ti­tel und Eingang in 124 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor: ein Abänderungsantrag der Abgeord­neten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsan­trag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen und letztlich ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Tei­le des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

 


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