Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 137

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cher Unverschämtheit die Meinl Bank und die ihr nahestehenden Unternehmen die Kleinanleger abgezockt haben, nämlich durch Täuschung und Irreführung.

Kollege Maier, ich glaube, genau das ist ein Fall, wo wir in Zukunft aufpassen müssen, dass die Kapitalmarktprospekte auch tatsächlich stimmen, dass sie informativ sind. Es kann und darf nicht sein, dass in der Fernsehwerbung mit einem Sparschwein gewor­ben wird: Legen Sie Ihr Geld bei der Meinl Bank an! Viele, die über den Kapitalmarkt nicht so gut informiert sind, tragen ihr Geld dann dorthin und fallen nahezu um den ganzen Kapitaleinsatz um. Auf der anderen Seite sieht man, dass die Meinl Bank enor­me Erträge über die letzten Jahre erzielt hat – und wer die Rechnung dafür bezahlt hat, das sind die Kleinanleger.

Das ist eine Unverschämtheit, das ist auch rechtswidrig, der Oberste Gerichtshof hat das jetzt wirklich eindeutig festgestellt, indem er etwa auch auf den Hinweis „Investie­ren in Immobilien mit Köpfchen“ verweist. Dieser Ausspruch ist ja eine Frechheit, weil mit Köpfchen investiert hat eigentlich niemand, bestenfalls der Herr Meinl hat das Geld mit Köpfchen angelegt, und die anderen haben dann ihre Köpfe mehr oder weniger hinhalten können. Das wollen wir nicht, und daher brauchen wir eine entsprechende Gesetzgebung in Zukunft, die dem Einhalt gebietet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.42


14.42.50Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen sohin zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 48 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist sohin auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 131 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 132 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 133 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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