Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 167

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Graf vorzugehen. Unzählige Aktivitäten hat es da in der Vergangenheit gegeben, auf die ich jetzt nicht hinweisen möchte.

Aber eines, Frau Glawischnig, nehmen Sie bitte endlich zur Kenntnis: Die Freiheitliche Partei hat weder mit Antisemitismus noch mit dem Nationalsozialismus irgendetwas gemein! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir lassen uns von Ihnen nicht immer wieder in einer linksextremistischen Diktion solche Ungeheuerlichkeiten vorwerfen. Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass wir den demokratischen Grundkonsens in dieser Republik leben, und behaupten Sie hier nicht immer wider besseres Wissen die Unwahrheit! (Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz.)

Frau Glawischnig! Sie haben heute den einen oder anderen Punkt – und viel Zeit ist ja nicht – angesprochen. Dazu Folgendes: Es gibt zwei Vorwürfe, die immer wieder in den Raum gestellt werden.

Der eine Punkt ist, dass die Dame, die vor Jahren auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin eine Stiftung begründet hat, damals auch von einem unabhängigen Gericht vorgeladen und informiert wurde, und das war ihr ausdrücklicher Wunsch. Und Sie werden hoffentlich nicht das unabhängige Gericht zeihen, die Dame über den Tisch gezogen zu haben, wie Sie das heute hier getan haben. (Abg. Brosz: Sie ist von Graf über den Tisch gezogen worden!)

In der Folge hat die Dame ihre Motivation und ihre Gründe für die Gründung einer Stiftung, wo es auch gemeinnützig formulierte Zwecke gibt, geändert, aus welchen Gründen auch immer. Das ist jedenfalls zu respektieren und wird auch von Dr. Martin Graf respektiert, indem er sich aus dem Vorstand der Stiftung zurückgezogen hat.

Wenn es dann aber um Vorwürfe geht, die nicht stimmen und unhaltbar sind, dann kann es nicht sein, dass im Sinne einer politischen Vorverurteilung, im Sinne eines politischen Gerichtshofes oder auch, wenn Sie wollen, eines Mediengerichtshofes hier alle hergehen, die politisch mit Martin Graf noch nie gekonnt und gewollt haben – weil sie ihn vielleicht nicht sympathisch finden; das sei jedem freigestellt –, und sagen: So schaffen wir uns einen politisch missliebigen Menschen vom Leib! – In einem Rechts­staat hat es keinen Polit- oder Mediengerichtshof zu geben! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir leben in einem Rechtsstaat, und Sie als Juristin sollten wissen, dass Exekutive und Legislative sehr wohl voneinander getrennt sind, was auch gut ist.

Vor wenigen Tagen oder einer Woche wurde dann der zweite Vorwurf in den Raum gestellt, nämlich dass Dr. Martin Graf falsche Angaben gemacht haben soll: Die hat er nie gemacht! Er hat immer richtige Angaben gemacht! Das ist dokumentiert! (Zwischenruf des Abg. Brosz.) In all seinen Lebensläufen, auf Facebook, Parlaments­homepage, bei all seinem Melden als Kandidat, bei den Kandidatenformularen, überall hat er „Mag. Dr. Martin Graf“, der er ist, er ist ein Akademiker, er ist Jurist, „Rechts­anwaltsanwärter“ angegeben. Das hat er immer korrekt angegeben.

Ja, dann hat es einen Fehler gegeben, für den er nichts kann – mea culpa, ja, dieser Fehler ist in unserer Landesgeschäftsstelle passiert –, es ist das falsch an den Magistrat und die Wahlbehörde weitergeleitet worden. (Abg. Dr. Kräuter: Ein guter Mann!) So, wie im Übrigen auch bei anderen:

Die Frau Präsidentin, die Berufsverbot hat, ist bei der letzten Wahl als Soziologin angetreten, obwohl sie Nationalratspräsidentin ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Der Herr titulierte Universitätsprofessor Heinz Fischer vergisst, den titulierten Titel wegzulassen.

 


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