Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 54

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Es geht nur um ein Redaktionsversehen, das dadurch bereinigt werden soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Be­richt des Justizausschusses (1832 d. B.) zur Regierungsvorlage (1465 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessen­vertretungs-Transparenzgesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtgsgebührengesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1465 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirt­schaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz – LobbyG) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts 1832 d. B., wird wie folgt geändert:

In Art. 1 § 15 Abs. 1 zweiter Satz wird der Ausdruck „verfällt zu Lasten des Bundes“ durch den Ausdruck „verfällt zu Gunsten des Bundes“ ersetzt.

Begründung

Die Änderung bereinigt ein Redaktionsversehen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


15.20.23

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Regierungsbank! Herr Präsident! Hohes Haus! Als liberaler Befürworter des Grundsatzes, dem Staat vom Einkommen der Bürger nur das zu geben, was er un­bedingt braucht, hätte ich gegen das Redaktionsversehen gar keine besonderen Ein­wände. „Zu Lasten des Bundes“ wäre eine interessante Variante.

Ich möchte auch anschließen, dass mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen ist, dass Kollege Donnerbauer wahrscheinlich hier seinen letzten Auftritt – oder haben wir noch einen? – als Justizsprecher seiner Fraktion und als Vorsitzender des Justizausschus­ses zum Besten gegeben hat, und ich bedanke mich für die kollegiale Zusammen­arbeit. – Kollege Kopf ist nicht da, sodass ich nicht die Gelegenheit nützen kann, auch ihm zum Geburtstag zu gratulieren.

Es wäre ja ein Wunder, wenn bei einem sogenannten Paket wie heute nicht Pro und Kontra scharf aneinanderprallen würden, die Parteien sich finden oder auseinan­dersetzen. Das ist die Natur der Sache in rebus politicis. – (Sich zu Bundesminister Dr. Töchterle wendend:) Habe ich das richtig gesagt, Herr Professor: „in rebus politi­cis“? – Egal. (Abg. Grosz: Sollen wir einen Kaffee bringen? – Kuchen? Kaffee? Tee?) –


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