Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 80

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Van der Bellen, Venier, Vilimsky, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windbüchler-Souschill, Winter;

Zanger, Zinggl.

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungs­punkt 3: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1846 der Beilagen.

Auch dieser Entwurf enthält Verfassungsbestimmungen. Daher stelle ich die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1847 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Wir werden zunächst über diesen Abänderungsantrag, die betroffenen Teile des Ent­wurfs, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.

Auch dieser Gesetzentwurf enthält Änderungen des Verfassungsgesetzes.

Ich stelle wiederum die Anwesenheit der verfassungsmäßig erforderlichen Anzahl der Abgeordneten fest.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag Mag. Stefan, Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel II Ziffer 5 und 6. (Oh-je Rufe beim BZÖ.)

Wer sich für diese Änderungen ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich stelle die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit ausdrücklich fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ihr diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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