Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 211

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend die Restitution an Altösterreicher durch die Republik Kroatien

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8 über den Bericht des Verfassungsaus­schusses über die Regierungsvorlage (1717 d. B.): Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Däne­mark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Re­publik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Groß­herzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Repu­blik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien
über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte (1848 d. B.) in der 164. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP., am 4. Juli 2012

Die Wunden, welche der Zweite Weltkrieg in Europa gerissen hat, beginnen nun lang­sam aber doch zu heilen und die Länder Ost- und Südosteuropas beginnen nun immer mehr sich ihrer eigenen historischen Verantwortung bewusst zu werden.

Serbien etwa hatte unlängst ein Restitutionsgesetz für die vertriebenen Altösterreicher im Parlament verabschiedet: ( werden die Bedingungen, die Art und Weise und das Vorgehen der Restitution des enteigneten Vermögens und Entschädigung für das ent­eignete Vermögen geregelt, das auf dem Gebiet der Republik Serbien durch Anwen­dung der Vorschriften über die Agrarreform, Verstaatlichung, Verwaltung sowie anderer Vorschriften, auf Grund der Vorschriften über die Verstaatlichung nach dem 9. März 1945 von natürlichen und bestimmten juristischen Personen enteignet wurde und in ge­meinschaftlichen, staatlichen, gesellschaftlichen oder genossenschaftlichen Besitz über­tragen wurde).

Im Zuge des begrüßenswerten bevorstehenden Beitrittes der Republik Kroatien ist es auch ein Anliegen, im Sinne der historischen Aussöhnung, auch die Republik Kroatien an ihre historische Verantwortung zu erinnern, um offene Fragen der Restitution ge­genüber den Altösterreichern zufriedenstellend zu lösen. Dies wäre für eine gemein­same Zukunft aller europäischen Volksgruppen essentiell und im Sinne der Heimatver­triebenencharta vom 05. August 1950, wie auch einer europäischen Aussöhnung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf zwischenstaatlicher Ebene und im Rah­men der Europäischen Union dafür einzusetzen,

dass die Republik Kroatien offene Fragen der Restitution gegenüber Altösterreichern zufriedenstellend löst;

 


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