Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 239

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Wir verhandeln ja jetzt nicht nur über diesen Antrag, sondern auch über ein paar im Ausschuss abgelehnte Anträge, von denen einer Gott sei Dank abgelehnt wurde, und zwar betreffend die Pflegelehre. Es ist einfach – das haben wir schon wiederholt be­tont – meines Erachtens der falsche Ansatz, dass man 14-jährige, 15-jährige Jugendli­che in eine Pflegelehre schicken würde, die die Ausbildung dann mit 17 abgeschlossen haben und schon während dieser Zeit mit alten Menschen arbeiten – also im Alter von 15, 16, 17 Jahren – und, so vermute nicht nur ich, sondern vermutet auch die Pflege­wissenschaft insgesamt, mit diesem Problem völlig überfordert werden. Das ist einfach eine interessante, schwierige Lebensphase, in der man nicht einfach auf alte Men­schen losgelassen werden kann und auch nicht soll. Ich glaube, dass das wirklich kein Fortschritt wäre. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich bin schon dann skeptisch, wenn man Jugendliche re­lativ früh auf Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen loslässt, obwohl das noch ein ganz anderes Feld mit ganz anderen Problemen ist. Mit 16, 17 Jahren kann es schon sein, je nach Ausbildung, dass man im Kindergarten tätig werden kann, mit 18 Jahren wäre auch noch früh genug.

Bei alten Menschen, bei schwer eingeschränkten Menschen halte ich das wirklich für eine absolute Überforderung, was es auch – siehe 24-Stunden-Betreuung – für Perso­nen sein kann, die nicht ausgebildet sind oder die über einen langen Zeitraum auf sehr engem Raum mit diesen Menschen zusammenleben und zusammenarbeiten müs­sen. – So viel zu diesen zwei Problemen.

Noch ein Punkt, Herr Bundesminister, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einen Antrag von Kollegin Jarmer zu diesem Verhandlungspunkt geerbt, die sich für heute vorgenommen hat, ihn selbst einzubringen. Sie haben es vielleicht bemerkt, wegen ih­res weinenden Kindes musste sie die Teilnahme an der Sitzung etwas früher abbre­chen.

Im Prinzip geht es in diesem Entschließungsantrag darum, dass zur Umsetzung der UN-Konvention ein Nationaler Aktionsplan über die Rechte der Menschen mit Behinde­rungen erstellt wurde, der die behindertenpolitische Strategie Österreichs für die Jah­re 2012 bis 2020 enthält.

Kollegin Jarmer – und ich weiß jetzt wirklich nicht, ob das mit anderen Fraktionen ab­gesprochen ist – ist der Meinung, die ich mit ihr teile, dass es eine Möglichkeit geben muss, diesen Nationalen Aktionsplan, der bis 2020 läuft, aufgrund eines Berichtes, den der Herr Bundesminister vorlegen soll, schon vorher zu diskutieren.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behand­lung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen (NAP) im National­rat

eingebracht im Zuge der Debatte über eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwi­schen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (1852 d.B.)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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