Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 250

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Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen – Das ist nicht die Mehr­heit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1854 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1855 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1856 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Das waren die Abstimmungen.

22.12.1917. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1987/A der Ab­geordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1858 d.B.)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 17.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


22.12.59

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Werter Minister! Hohes Haus! Bei diesem Antrag der KollegInnen Csörgits, Wöginger und Öllinger geht es um eine besondere Pensionsanpassung.

Für Bezieher von Kleinstpensionen bis zur Ausgleichszulage werden diese erhöht, wenn sie am 1. Oktober 2012 eine Pension beziehen, wenn ihr Stichtag vor dem 1. Jänner 2007 liegt, wenn ihre Pension am 1.1.2008 den Betrag von 747 € nicht erreicht hat und wenn sie im Jahr 2008 nur den Anpassungsfaktor bekommen haben. Diese Regelung gilt auch für Hinterbliebenenpensionsbezieherinnen und -bezieher.

Es ist so, dass vonseiten des Europäischen Gerichtshofes eine Diskriminierung im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 festgestellt wurde und das durch diese Maß­nahme jetzt auf gleiche Füße gestellt hat.

Diese neue Regelung gilt für 455 000 PensionistInnen sowie 165 000 Menschen mit Hinterbliebenenpensionen.

Weiters gibt es in dieser ASVG-Regel auch eine Regelung, dass TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialen Jahr oder am freiwilligen Dienst die Waisenpensionen weiter be­ziehen können.

 


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