Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 254

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chen hätten bei unserer Berechnung falsche Zahlen verwendet. (Abg. Wöginger: Das hat er nicht gesagt!) Der Herr Bundesminister hat gemeint, wir würden keine Kranken­versicherungsbeiträge, keine Sozialversicherungsbeiträge und auch keine anderen Pa­rameter in unserer Berechnung mitberücksichtigt haben. Das ist falsch!

Ich berichtige: Wir haben alle Parameter in unsere Berechnungen ganz bewusst mit einbezogen, die er uns bei der letzten Sozialausschusssitzung genannt hat! (Beifall bei der FPÖ.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich habe vorhin nicht erwähnt, was ich hiermit nachhole: Der Entschließungsantrag des Herrn Abgeordneten Neubauer wurde ord­nungsgemäß eingebracht und steht selbstverständlich mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen für all jene Pensionsbezieher, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 diskriminiert wurden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1987/A der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1858 d.B.), in der 164. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 4. Juli 2012

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil (C-123/10, Brachner) vom 20. Oktober 2011 entschieden, dass in der Pensionsanpassung 2008 eine verbotene Diskriminierung von Frauen liegen kann.

Als Folge dieses Urteils hat der Oberste Gerichtshof im Dezember 2011 festgestellt, dass für die betroffene Personengruppe die Pensionsanpassung für das Jahr 2008 2,81 Prozent statt der gewährten 1,7 Prozent hätte betragen müssen und tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt. Betroffen sind vor allem Frauen, deren Partner ein so ho­hes Einkommen erzielt, dass ihnen der Ausgleichszulagenrichtsatz vom Gesetz her nicht zusteht.

Um den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichts­hofes Rechnung zu tragen, soll nunmehr gesetzlich geregelt werden, dass Pensionen, die am 1. Jänner 2008 niedriger waren als der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage (damals 746,99 Euro) und nicht schon auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung mit einem höheren Faktor als dem Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 vervielfacht wur­den, um 1,1 % erhöht werden.

Zusätzlich sind adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen ge­fordert, damit die Betroffenen so gestellt werden, als wäre die Pensionsanpassung im Jahr 2008 korrekt erfolgt. Mit dieser gestaffelten Abschlagszahlung sollen die Folgewir­kungen für die Anpassungen in den Jahren 2009 bis 2012 ausgeglichen werden.

Das Argument eines zu hohen Verwaltungsaufwandes darf hier nicht ins Treffen ge­führt werden, denn rechtsstaatliche Verpflichtungen können nicht mit dem Argument einer Überbürdung der Verwaltung gegengerechnet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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