Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 256

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mir gedacht, ich schaue mir das an, ob Sie es bis zur heutigen Sitzung schaffen wer­den, einen Initiativantrag, der diesbezüglich einen Vorschlag beinhaltet, zu liefern. (Abg. Neubauer: Haben wir ja geliefert!) Das können Sie nicht, und das wissen Sie auch, dass Sie das nicht können. (Abg. Neubauer: Natürlich können wir das!) Das wis­sen Sie auch, dass Sie das nicht liefern können. Und der Vorschlag mit der Entschlie­ßung ist insofern ehrlicher, als man sagt: Herr Minister, tue du das jetzt, was wir nicht machen können! (Abg. Neubauer: Ich kann es nicht auszahlen! – Abg. Wöginger: Nein, du kannst es aber in den Initiativantrag hineinschreiben!)

Das verweist auf einen anderen Antrag, der aber erst unter dem nächsten Tagesord­nungspunkt diskutiert wird, der von den Freiheitlichen eingebracht wurde und in dem es heißt: Uns gefällt der Ausdruck „Lehrlingsentschädigung“ nicht; wir wissen zwar nicht, wie er anders heißen sollte, aber, Herr Minister, mach du einen anderen Vor­schlag für den Begriff „Lehrlingsentschädigung“!

Also ich finde das wirklich nicht sauber, und das auch im Sinne derer, die sich jetzt wie­der Hoffnungen machen, dass sie durch irgendeinen Automatismus vielleicht 3, 4, 5, 10 oder 20 €, die diese Leute auch brauchen könnten, erhalten könnten. (Abg. Neu­bauer: Öllinger als Regierungssprecher!) Aber, Entschuldigung, so geht es nicht! (Bei­fall bei den Grünen.)

22.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolin­schek. – Bitte.

 


22.31.33

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2007 haben SPÖ und ÖVP mit der Pen­sionsanpassung 2008 eine meiner Meinung nach ungerechte und nicht nachvollzieh­bare Erhöhung, nämlich 1,7 Prozent, für all jene Pensionisten beschlossen, die mit ih­rer Pension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz gelegen sind und weniger als alle anderen erhalten haben. Alle anderen haben etwas mehr bekommen.

152 Personen haben geklagt und vom Höchstgericht auch recht bekommen. Und jetzt geschieht diese Reparatur mit 1,1 Prozent. Ich bin froh darüber. Wir werden dieser Re­paratur auch zustimmen. Diese 1,1 Prozent kriegen alle Betroffenen, nicht nur die 152, die geklagt haben. Das ist einmal ein erster Schritt. Die inflationsbedingte Berechnung und Nachzahlung für die zirka 500 000, Kollege Neubauer, die ist da natürlich nicht berücksichtigt – keine Frage –, aber wir haben uns ja des Langen und Breiten darüber unterhalten, dass eine nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlung natürlich nicht so einfach administrierbar ist, viel Aufwand bedeutet und das eben nicht ganz so einfach ist.

Deswegen bringe ich jetzt folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der eine weitere Diskriminierung der Pensionsanpassung 2008 für Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz beseitigt und die fi­nanziellen Nachteile spätestens bis zur Pensionsanpassung 2013 mitberücksichtigt.“

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Herr Bundesminister, das wäre dann sozusagen die Forderung, in Zukunft die Pen­sionen bis zur Ausgleichslage dementsprechend höher anzuheben, denn das hinterher


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