Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 211

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zeitraum des Kinderbetreuungsgeldes. Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben. Kollegin Haubner hat das schon begründet.

Für uns würde dies, wenn dieser Antrag angenommen und die darin enthaltenen Forderungen umgesetzt würden, eine Erleichterung für Familien darstellen, eine bessere Planbarkeit im Familienbereich, eine bessere Unterstützung der Familien und eine finanzielle Besserstellung ermöglichen und würde vielleicht auch dazu beitragen, die Geburtenrate zu erhöhen, die in Österreich, wie wir alle wissen, sehr niedrig ist.

Familien brauchen unsere Unterstützung, brauchen finanzielle Unterstützung. Da, glaube ich, sind wir uns auch alle einig, und das ist auch als Succus aus den voran­gegangenen Redebeiträgen mitzunehmen.

Wir wollen heute einen Antrag hier einbringen, der auch eine Erleichterung für Familien mit sich bringen und eine Verbesserung bei der Unterstützung von Familien darstellen würde, nämlich betreffend Verbesserung bei der Pflegefreistellung. Es ist ja derzeit so, dass es dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gibt, dass beide Elternteile das Recht auf eine Pflegefreistellung haben, wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen. Dieser unser Antrag geht in die Richtung, dass auch AlleinerzieherInnen dadurch unterstützt würden, dass eben kranke Kinder von beiden Elternteilen gepflegt werden könnten. Wir wollen mit unserem Antrag auch erreichen, dass die Pflegetage nicht pro Arbeitnehmer, sondern pro Kind gewährt werden. Und es ist ja auch durch Studien belegt, dass für Kinder, wenn sie krank sind, die beste Medizin ist, wenn sie zu Hause betreut werden, im gewohnten Umfeld betreut werden, von Personen betreut werden, die ihnen nahestehen, also von den beiden Elternteilen.

Ich bringe in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

 Entschließungsantrag

der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Verbesserung der Pflegefreistellung.

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Anzahl der Pflegefreistellungstage pro Kind und nicht pro Arbeitnehmer vorsieht; darüber hinaus soll auch derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, Anspruch auf Pflegefreistellung er­halten.“

*****

Ich bitte um Zustimmung zu diesem unserem Antrag. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite