Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 151

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verhandeln, aber ich würde mir das einfach nicht mehr gefallen lassen. Das führt zu nichts.

Abschließend: Ich kann mich noch gut daran erinnern – damit man weiß, woher da der Wind weht –, als wir die Bundeshaushaltsrechtsreform beschlossen haben. Damals war vorgesehen, dass wir die Bundesländer in die Verfassung mit hineinnehmen, und die haben sich dann total gewehrt. Na, was sonst, wie immer, wenn es um Reformen geht, um halbwegs gescheite. Und dann wäre es darum gegangen, dass man eine Sollbestimmung in die Verfassung hineinnimmt – eine Sollbestimmung, dieses Haus­halts­recht im Wesentlichen zu übernehmen. Ja, auch dagegen wurde opponiert. Das muss man sich einmal vorstellen: Die Bundesländer haben dagegen opponiert, dass wir hier Sollbestimmungen in die Bundesverfassung aufnehmen, weil dann könnten sie, die Bundesländer, vielleicht auch noch gefragt werden, warum sie denn das nicht machen.

Die Bundesländer wollen sich nicht einmal mehr erklären, und insofern wäre es strategisch umso interessanter, da einmal anständig Stärke zu demonstrieren und das wieder in die Verhandlungen zu bringen.

Unser Angebot steht – und dann können wir das endlich einmal hoffentlich auch auf die Länder transferieren, was hier im Bund tatsächlich ein beachtlicher Fortschritt war. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.16

16.16.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Entwurf betref­fend Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1885 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung zwischen dem Bund, den Länder und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitäts­pakt 2012 in 1792 der Beilagen gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz die Geneh­migung zu erteilen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.18.14 15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1788 d.B.): Verein­barung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine Transparenzdatenbank (1887 d.B.)

 


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