Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 164

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Malta, die 2 beziehungsweise 3 Prozent haben. Dem kann ich mich nur anschließen. Das halte ich durchaus für einen wichtigen Schritt.

Der nächste Punkt, den wir durchaus auch begrüßen, sind die Einbeziehung weiterer derivativer Finanzinstrumente in die Melde- und Veröffentlichungspflichten beim Beteiligungserwerb und die entsprechenden Sanktionen, die damit verbunden sind, wenn das nicht eingehalten wird. Das in dieser Form so zu implementieren, glauben wir, ist ein Beitrag, künftigen Krisen vorzubeugen, und ich glaube, dass das auch im Sinne der Kostenersparnis sein muss, genau diese Regelungen auszubauen, die Regulierung der Finanzmärkte voranzutreiben und das auch prioritär zu sehen.

Bezug nehmend auf das, was wir diese Woche bereits beschlossen haben, diskutiert haben, bin ich überzeugt davon, dass die Finanztransaktionssteuer ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung ist. Dennoch gibt es noch mehrere Bereiche, die für die Regulierung der Finanzmärkte, für das Vorbeugen gegen Krisen wichtig sind. Dazu gehören natürlich auch die Stärkung der Rechte der Anleger, die Genehmigungspflicht für komplexe Anlageprodukte und selbstverständlich auch die Eindämmung von falschen Anreizsystemen, Bonisystemen im Bankwesen.

Das alles, Frau Ministerin, wird uns sicher noch in den nächsten Monaten und Jahren begleiten. Dennoch: Diese Regierungsvorlage ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei den Grünen.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1806 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel I.

Ich ersuche jene Mitglieder, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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