Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 165

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16.59.4317. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1805 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien, das Bundes­gesetz BGBl. Nr. 91/1993 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich) (1834 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.00.10

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wir werden, wie schon im Ausschuss, diese Novelle ablehnen. Drei wesentliche Gründe gibt es hiefür.

Erstens ist die Schließung von Bezirksgerichten und die Zentralisierung in den Bal­lungs­räumen unserer Ansicht nach überhaupt der falsche Weg. Zur Stärkung der Regionen, ihrer Identität und ihrer Kaufkraft ist es wichtig, dass auch regionale Angebote erhalten bleiben. Dazu gehören Ärzte, dazu gehören Rechtsanwälte, und dazu gehören auch Bezirksgerichte. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweitens glauben wir nicht, dass diese Zentralisierung maßgebliche Einsparungen bringt. Das Ministerium redet von 80 000 € pro Jahr an angeblichen Einsparungen durch die Zusammenlegung. – Soll sein. Nachprüfen kann das niemand, aber Tat­sache ist, all das, was ich irgendwo wegnehme, muss ich woanders aufbauen.

Und die Behauptung, dass man das dem Bezirksgericht Hietzing, wo der bisherige Sprengel des BG Purkersdorf hinwandern soll, alles ohne nennenswerte Mehrkosten dazugeben kann, ist schlichtweg eine Illusion. Das Bezirksgericht Hietzing ist voll ausgelastet und platzt aus allen Nähten. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Drittens ist der Zeitpunkt dieser Maßnahme besonders unverständlich, weil wir ja vor einer Wertgrenzen-Novelle stehen. Die Wertgrenzen für das Bezirksgericht werden erheblich angehoben, letztendlich mehr als verdreifacht. Das heißt: Entsprechend vergrößert wird der Arbeitsanfall am Bezirksgericht. Und zu diesem Zeitpunkt, wo man sagt, mehr Kompetenzen, also mehr Fälle und mehr Arbeitsanfall zu einem Bezirks­gericht, dann Bezirksgerichte zu schließen, ist generell falsch. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


17.02.08

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Es ist eigentlich immer das Gleiche. Lautstark wird von der Opposition gefordert, es möge Verwaltungsreformen geben, möglichst große. (Abg. Grosz: Welche Opposition?) – Von der FPÖ in dem Fall. (Abg. Grosz: Genau! Wir fordern die Zusammenlegung!) – Und bei so vielen, auch kleinen Schritten ist dann Ablehnung da. In diesem Fall kann ich die Ablehnung überhaupt nicht nachvollziehen, weil es Sinn macht, bei Bezirksgerichten, die so nahe aneinander liegen, eine Zusam­menführung vorzunehmen, nicht nur deswegen, weil es für die meisten der Kunden,


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