Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 51

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache mit einer 10-minütigen Rede­zeit. – Bitte.

 


10.31.57

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute zum sogenannten humanitären Bleiberecht eine Debatte abhalten, dann ist es notwendig, zu Beginn klarzustellen, dass es, wenn man Asyl und Schutz gewährt, zum einen bedeutet, dass Asyl Schutz vor Verfolgung für verfolgte Menschen darstellt, die selbstverständlich auch dieses Recht genießen, dass Asyl aber auch Schutz auf Zeit bedeutet, solange es eben diesen Verfolgungsgrund gibt.

Zweitens: Asyl darf nicht mit Zuwanderung vermischt werden, wie das leider Gottes gerade in diesem Bereich der Fall ist.

Genau diese beiden Grundsätze werden aber heute bei diesem Themenbereich und beim humanitären Bleiberecht vermischt. Wir müssen in dieser Situation festhalten, dass gerade in diesem Bereich der Eindruck entsteht, dass man mit dem humanitären Bleiberecht eine Art Zuwanderungsgesetz ermöglicht. Diese Bleiberechtsregelung, die Sie heute beschließen wollen, stellt in unseren Augen auch eine skandalöse Beihilfe zum Asylmissbrauch in diesem Land dar. Diese Regelung stellt geradezu eine Aufforderung dar, sie zu missbrauchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie ist eine Einladung an Wirtschaftsflüchtlinge, hierher zu kommen, sich unter fal­schen Angaben jahrelang mit Neuerungsanträgen durchzuschwindeln und am Ende dann quasi als Dank für diesen Betrug noch das Bleiberecht zu erhalten. Frau Innen­ministerin, damit machen Sie Österreich endgültig zum Zentrum eines internationalen Asylbetrugs, denn Sie haben ja dieses Gesetz vorbereitet. Es geht ganz nach dem Motto: Wer lang genug betrügt, wird am Ende belohnt! – Das ist das Ergebnis dieses humanitären Bleiberechts.

Da sollten Sie hier nicht mit lustigen Worten auffallen (Abg. Öllinger: Aber Sie auch nicht!), sondern das sehr, sehr ernst nehmen, denn das ist genau eine Entwicklung, die die österreichische Bevölkerung nicht haben will. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Asylwerber ihr Verfahren lange genug verschleppen können, dann werden sie am Ende belohnt. Das kann es doch, bitte, nicht sein. Das ist ja völlig absurd: Der Antrag eines Asylwerbers, der alle Angaben ehrlich macht und bei dem man am Ende feststellt, dass es keinen Asylgrund gibt, wird abgelehnt; ein Asylwerber hingegen, der unehrlich ist, sich jahrelang sozusagen durchschummelt, bei dem man am Ende nach fünf Jahren feststellt, dass er uns fünf Jahre lang angeschwindelt hat, wird schließlich mit einem humanitären Bleiberecht belohnt. Das kann es nicht sein! Das ist eine absurde Entwicklung! Da könnten Sie genauso an österreichischen Botschaften, an Flughäfen oder an der Landesgrenze Plakate aufhängen mit der Aufschrift: Kommt nach Österreich, schwindeln zahlt sich aus! – Nein, das darf sich nicht auszahlen!

Wissen Sie, was in Zukunft die Konsequenzen aus dieser Maßnahme sein werden? – Durch dieses humanitäre Bleiberecht werden in Zukunft Tausende Zogajs den Öster­reichern auf der Nase herumtanzen, eine Art Arigona-Vervielfältigungsapparat. Denn: Bei der Familie Zogaj wurde nachweislich rechtskräftig Asylmissbrauch festgestellt. Im Jahr 2002 kam die Familie illegal nach Österreich, machte falsche Angaben. 2005 gab es den rechtskräftigen Bescheid des Gerichtes, dass es sich in diesem Fall um Asylmissbrauch handelt – und Sie haben nicht abgeschoben!

 


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