Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 55

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ist, auf jeden Fall Folgendes: Egal, wo der Antrag eingebracht wird – im Asylbereich, im Fremdenbereich, im Niederlassungsbereich –, der Artikel 8 muss auf jeden Fall mit überlegt werden.

Das ist an und für sich genau das, was Kollege Strache angesprochen hat. Da bin ich bei ihm. Wir müssen schauen, dass die Verfahren sehr rasch und effizient abgeschlos­sen und behandelt werden. Gerade dieser Passus wird diesen Beitrag auch leisten. (Abg. Dr. Graf: Warum machen Sie es dann nicht?) Es wird schnellere Verfahren geben, und es wird eine raschere Entscheidung geben.

Es ist auch die Fristsetzung bekrittelt worden. Ich glaube eines: Überall dort, wo es eine Fristsetzung gibt, ist es auch möglich, dass Fristversäumnisse eintreten. Das ist an und für sich eine Sache, wo wir eigentlich überhaupt keinen Grund sehen, dass dieses Gesetz nicht ausgereift wäre.

Etwas, das gerade auch vom Kollegen Strache nicht richtig dargestellt worden ist, sind die Altfälle. Sogenannte Altfälle, die vor dem 1. Mai 2004 einen Antrag gestellt haben, und Leute, die von Mai 2004 bis jetzt in Österreich gewesen sind, haben das Recht – und zwar, wenn sie hier überwiegend einen rechtmäßigen Aufenthalt hatten –, haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Das heißt noch lange nicht, dass dieser Antrag positiv erledigt wird. (Abg. Mag. Stefan: Er war also teilweise illegal hier?!)

Die Möglichkeit des Antrags ist gegeben, aber mehr nicht. Das muss man einmal auseinanderhalten. Es ist ganz wichtig, dass man das auseinanderhält. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stefan: Er wird für illegalen Aufenthalt belohnt! Stimmt das nicht?) – Nein, schauen Sie, das muss man genau auseinanderhalten, dass es ein Antrags­recht ist, aber in keiner Weise abgeleitet werden kann, dass diesem Recht auch tatsächlich Rechnung getragen wird.

Das Nächste ... (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, dass ich Sie unterbreche, aber so geht das nicht. Permanente Zwischenrufe sind unerträglich (Abg. Vilimsky: Es ist vieles unerträglich hier!), und es versteht niemand etwas im Saal. Ich ersuche Sie wirklich um entsprechende Disziplin allen Rednerinnen und Rednern gegenüber. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Abgeordneter Günter Kößl (fortsetzend): Das Nächste, was hier ebenfalls in den letzten Wochen diskutiert worden ist, ist diese Patenschaft. Ich glaube an und für sich, dass es vernünftig ist, diese Möglichkeit zu schaffen. Jeder, der unbedingt glaubt, eine Patenschaft übernehmen zu müssen, soll dies tun. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Jedem, der das macht, muss aber auch klar sein, dass das eine Verantwortung im finanziellen, aber auch im rechtlichen Bereich ist. (Abg. Dr. Graf: Das ist so wie ein „bisschen Zölibat“, oder?!) Und es wird sicherlich nicht so sein können, dass jemand eine Patenschaft übernimmt, und die öffentliche Hand soll dann für diese Patenschaft aufkommen. Das wird es sicherlich nicht geben. Das ist ja auch sehr deutlich von der Frau Bundesminister dargestellt worden.

Etwas, das ebenfalls vielleicht ein bisschen kritisch betrachtet worden ist, ist der Beirat, der im Bundesministerium eingerichtet wird. Dieser soll eine beratende Funktion haben – mehr sicherlich nicht. Die Verantwortung, die Letztverantwortung wird bei der Frau Bundesminister bleiben. Und ich bin mir sicher, dass sie mit dieser Verantwortung (Abg. Öllinger: Sehr sparsam umgehen wird!) sehr sorgfältig umgehen wird.

 


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