Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 103

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Das neue Bleiberecht geht aber nicht mehr vom Schutzgedanken aus, sondern orien­tiert sich an der Dauer des Aufenthalts. Nachgewiesen muss nur ein überwiegend legaler Aufenthalt werden! Die Novelle schafft den Anreiz, die Verfahren zu ver­schleppen und so einen Aufenthalt zu erzwingen. Das Asylrecht muss wieder auf seinen Kern, auf den Schutz vor Verfolgung, zurückgeführt werden!

Haben Sie bedacht, dass bei den Asylwerbern ein erheblicher Teil kriminell ist? Die Hälfte der Asylwerber geraten in den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung und werden so den ohnehin sehr belasteten Polizeiapparat noch mehr beanspruchen. Das kann bei diesen Personalständen nicht weiter hingenommen werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Hat man in Anbetracht dieser Tatsache bei der Exekutive nachgefragt, ob man dieses Arbeitsaufkommen überhaupt personell bewältigen wird? Hat man bei der Exekutive und bei der Justiz nachgefragt, ob überhaupt genügend Dolmetscher zu jeder Zeit vorhanden sind? – Ich kann Ihnen etwas anderes berichten, nämlich dass das alles nicht der Fall ist und die Beamten diese Arbeit unter ganz fragwürdigen Umständen leisten müssen. Ich will mich bei ihnen an dieser Stelle auf das Allerherzlichste dafür bedanken, dass sie unter solchen Bedingungen überhaupt noch arbeiten können! (Ruf bei der FPÖ: Danke!)

Abschließend – weil die Zeit schon knapp wird –: Wann und wo wurde beschlossen, dass Österreich ein Einwanderungsland wird? Mir ist das nicht bekannt. Man müsste die Österreicher noch einmal ordentlich dazu befragen. Ein Feldherr hat gesagt: Ein Gastgeber ist wie ein Feldherr: Erst wenn etwas schiefgeht, zeigt sich sein Talent.

Sie von der Bundesregierung zeigen kein Talent und regieren am Volk vorbei! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Großruck: Wie hat dieser Feldherr geheißen? War es Napoleon?)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz, das Fremdenpolizeigesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden, in 116 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung der Ziffern 5 und 14 in Artikel 3 gestellt.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

 


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