Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 107

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 120 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

13.50.046. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 506/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden (121 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.50.53

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben hier eine Gesetzesvorlage, wo es darum geht, eine Neuermittlung der Verteilung der nach der Wahl der Mitglieder des Euro­päischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandate zu beschließen, und zwar unter der Bedingung, dass der Lissabonner Vertrag in Kraft tritt. Und das ist natürlich der springende Punkt, denn dieser sogenannte Lissabonner Vertrag, Reformvertrag, Ver­fas­sungsvertrag – wie auch immer – ist der letzte Schritt, die Souveränität Österreichs zu beseitigen. (Abg. Mag. Lunacek: Das glauben Sie ja selbst nicht! – Ruf bei der ÖVP: Das sagen Sie wider besseres Wissen!) – Nein, das sage ich nicht wider besseres Wissen! Wenn es eine Mehrheitsentscheidung im Europäischen Rat geben kann, dann ist damit die letzte Volkssouveränität Österreichs beseitigt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)

Das österreichische Volk, gibt es das nicht, oder wie? Ist das nicht die Volks­souveränität? Was ist es denn? Herr Kollege Amon, was meinen Sie? Ist es nicht die Volkssouveränität? (Abg. Strache: Der Kollege Amon ist sprachlos! – Abg. Dr. Stummvoll: Haben Sie keine Rede?) Er hat ein Problem mit der Volkssouveränität. Das dachte ich mir fast bei dem Abstimmungsverhalten. (Abg. Amon: Aber ich kann Ihnen helfen!) – Ich habe gerade gemerkt, dass Sie mir nicht helfen können.

Ein zweiter Punkt ist sehr problematisch bei diesem Lissabonner Vertrag: Es können unmittelbare Rechtsakte durch die Kommission und durch den Rat gesetzt werden. Damit ist das demokratische Prinzip der Republik Österreich ebenfalls ausgehöhlt beziehungsweise beseitigt. Auch das ist ein unhaltbarer Zustand. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie wir wissen, sagt Art. 44 B-VG, dass jede Gesamtänderung der Verfassung eine Volksabstimmung zwingend erfordert. Und genau darum geht es. Zuerst müsste das Volk über diesen Lissabonner Vertrag befragt werden, und dann können wir uns Gedanken über eine Verteilung der Mandate und über die Nachbesetzung machen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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