Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 216

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sprechen, denn das ist die wahre Problematik, wenn sich die Justiz, der Rechtsstaat mit den politischen Machthabern, in dem Fall von der ÖVP, verhabert ...

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Petzner, ich darf Sie daran erinnern – das war auch schon während meiner Vorsitzzeit am Vormittag so –, dass Sie einen Zusammenhang zur Sache herstellen müssen. (Abg. Petzner: Da ist ein Zusam­menhang!) Ich glaube, dass dieser Fall zu dieser ersten Lesung keinen sachlichen Zusammenhang hat. Ich bitte Sie daher, einen sachlichen Zusammenhang herzu­stel­len.

 


Abgeordneter Stefan Petzner (fortsetzend): Herr Präsident! Da muss ich Ihnen, bei allem Respekt, vehement widersprechen. Ich sehe hier den Zusammenhang sehr wohl gegeben. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Silhavy: Villacher Fasching!) Wenn amtierende Richter, wie Frau Cattina Leitner, Richterin des Landes ...

19.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Petzner, das Mikrophon ist jetzt bei mir! Sie überstrapazieren auch meine Geduld. Am Ende ist es die Entscheidung des Präsi­denten, einen sachlichen Zusammenhang festzustellen.

(Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ für den das Rednerpult verlas­senden Abg. Petzner.)

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 374/A dem Justizausschuss zu.

19.54.1426. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Schutz und Erhalt der deutschen Sprache geschaffen wird (404/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Ge­wünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.55.00

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich an einem französischen Vorbild. Wir nehmen da also nicht die Urheberschaft für uns in Anspruch.

Es gibt in zahlreichen europäischen Ländern ähnliche Sprachschutzgesetze, wie zum Beispiel in Polen und in Lettland. Das Ziel ist überall dasselbe, nämlich die Maß­nahmen zu verstärken, den Schutz der jeweiligen Landessprache zu verstärken, denn die Sprache ist nicht nur das wichtigste Verständigungsmittel, das uns zur Verfügung steht, sondern sie ist auch der wichtigste Träger der Kultur.

Wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach Fehlentwicklungen feststellen müs­sen. Bei vielen Jugendlichen zum Beispiel, die vor allem die neuen Medien nutzen, Stichwort „Internet“, verkümmert die sprachliche Ausdrucksfähigkeit nachweislich. (Abg. Bucher: „Internet“ ist auch nicht Deutsch!) Ein Teil der Werbewirtschaft und auch viele Halbgebildete, die wir aus den „Seitenblicken“ im ORF kennen, wollen oder können sich nicht mehr klar und deutlich in der eigenen Muttersprache ausdrücken.

 


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