Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 154

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Ein weiterer Punkt ist die 14-Tage-Regel, die an sich eine gute Idee ist, aber es gibt schon eine ein bisschen schildbürgerhafte Umsetzung, denn wir wissen, die Leiharbei­terbranche ist keine, die sich strikt an Regeln hält. Jetzt gibt es die Vorschrift, 14 Tage vor Beendigung des Einsatzes zu informieren, aber Sie haben in der Vorlage weder Sanktionen noch Strafen, noch irgendeinen Schadenersatz vorgesehen. Werden die sich daran halten? – Ich bin ziemlich sicher: nein.

Meine Damen und Herren! Es gibt noch so viele Punkte, die Redezeit ist schon fast zu Ende. Ein wichtiger Punkt sind die Strafen. Die Strafen werden jetzt erhöht, aber wenn man sich sozusagen nur die Inflation seit der letzten Erhöhung anschaut, war die höher als die jetzige Erhöhung. Das heißt, selbst mit der jetzigen Erhöhung haben wir noch nicht die Intention der Strafen von ursprünglich 1988 erreicht. Das ist für uns eine ab­solute Zumutung. Wir haben deshalb den Vorschlag gemacht, ähnlich wie beim Sozial­dumpinggesetz, dass die Strafen künftig pro Arbeitnehmer zu berechnen sind. Das ist fair und würde gleichzeitig sozusagen eine deutliche Erhöhung bringen, denn jetzt ist es sozusagen pro Fall, also nicht pro betroffenen Arbeitnehmer.

Meine Damen und Herren! Es geht noch um eine Stärkung der Betriebsratsrechte, das ist schon relevant, aber sozusagen nicht im Detail wesentlich.

Ein wichtiger Punkt ist außerdem, dass wir wissen, dass sozusagen die Leiharbeit lei­der nicht nur benützt wird, um die Auftragsspitzen abzudecken, sondern dass es zu­nehmend auch Betriebe gibt, denen es wirtschaftlich gut geht, die dazu übergehen, die Stammbelegschaft sukzessive durch Leiharbeiter zu ersetzen. Wir denken, dem muss ein Riegel vorgeschoben werden – das sieht übrigens auch wieder der ÖAAB so –, und haben deshalb beantragt, dass die Zahl der Leiharbeiter in Unternehmen auf 10 Pro­zent beschränkt werden soll.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Kollege Doppler schon angesprochen hat, ist, dass in den Bilanzen der Firmen, die Leiharbeiter beschäftigen, diese nur unter Sachaufwand, unter Materialaufwand aufscheinen. Wir wollen das ändern. Wir wollen da Transparenz und glauben, dass so der Umwandlung von ordentlichen Arbeitsverhältnissen in Leih­arbeitsverhältnisse entgegengewirkt werden kann.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen überlassener Arbeitskräfte im Jahresabschluss

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird dazu aufgefordert,

dem Nationalrat eine Novelle des Unternehmensgesetzbuches vorzulegen, wonach im Jahresabschluss die Kosten für die eingesetzten LeiharbeiterInnen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen und im Anhang zum Jahresabschluss ge­nauere Angaben zum Einsatz von LeiharbeiterInnen zu veröffentlichen sind und

sich in den aktuellen Verhandlungen zur Revision der EU-Bilanzrichtlinie nachdrücklich für die gesonderte Ausweisung der Kosten und die Sichtbarkeit der Leiharbeit einzu­setzen.

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Weiters habe ich schon erwähnt, dass die bestehenden Gesetze leider nicht und auch künftig nicht ausreichend kontrolliert werden können, wenn einfach die Ressourcen da-


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