Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 181

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Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Ruf bei der SPÖ: Geht ja eh!)

18.59.4520. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2057/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Al­bert Steinhauser, Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Ös­terreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügege­setz – BBezG), BGBl. Nr. 64/1997, geändert wird (1995 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Mir liegt dazu keine Wortmeldung vor.

Wir kommen daher sofort zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1995 der Beilagen.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für den Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem vorliegenden Entwurf zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ebenso Einstimmigkeit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.00.5221. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1908 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1963 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 21. Punkt der Tagesordnung auf.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.01.11

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle des Familienlastenaus­gleichsgesetzes wird die gesetzliche Grundlage für die Leistung einer Pauschalabgel­tung an Verkehrsverbundsorganisationsgesellschaften vereinbart. Hintergrund dafür ist ein diesbezügliches Pilotprojekt, das bereits in Wien, Niederösterreich und Burgenland implementiert wurde. Dieses Top-Jugendticket, wie es sich nennt, soll nunmehr auf alle Bundesländer ausgeweitet werden. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Gerade Kinder und Jugendliche aus zum Beispiel Patchwork-Familien profitieren von dem neuen System, denn sie mussten bis jetzt zu Schulbeginn angeben, welche Route von der Freifahrt umfasst sein soll. Ein Abänderungsantrag von meiner Kollegin Binder-Maier und von meiner Seite sieht nun eine Erweiterung des Begünstigtenkreises für Schülerfreifahrten auf die medizinischen Assistenzberufe vor.

So wird eine Regelung geschaffen, die für den FLAF keine zusätzlichen Kosten verur­sacht und eine wesentliche Verbesserung für Kinder, Jugendliche und Familien dar­stellt. Der Herr Bundesminister will diese Regelung, die jetzt für drei Länder gilt, in an­deren Bundesländern weiterführen. Dafür wünsche ich ihm viel Glück, dass das auch gelingen möge.

 


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