Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 87

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6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2064/A(E) der Abgeordneten Jo­sef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Tätigkeitsver­botes gemäß § 220b StGB (2091 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2065/A(E) der Abgeordneten Jo­sef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verfassungsgesetzliche Be­grenzung des Anwendungsbereiches von elektronisch überwachtem Hausar­rest – keine Fußfessel für Sexualstraftäter (2092 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1761/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Möglichkeit des Strafvollzuges durch den elektronisch überwachten Hausarrest für nach dem Zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches – Strafbare Handlungen gegen die se­xuelle Integrität und Selbstbestimmung – verurteilte Personen (2093 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 8, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


12.16.51

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Ja, wir werden diesen Gesetzentwurf insgesamt ablehnen. Aus unserer Sicht ist das maximal – wenn man es sehr positiv sieht – ein Schritt in die richtige Rich­tung.

Wir wollen keine Fußfessel, keinen elektronisch überwachten Hausarrest für Sexual­straftäter! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich erinnere an eine Ausschussfeststellung, die bei Einführung des elektronisch über­wachten Hausarrests getroffen wurde – Frau Bundesministerin, sie wird Ihnen bekannt sein –: Damals haben sich alle fünf Parteien gegen die Fußfessel, den elektronisch überwachten Hausarrest, wie es richtig heißt, hier in diesem Haus ausgesprochen.

Das wurde dann ein bisschen verwässert. Man hat uns immer erzählt, man könne da nicht eine Tätergruppe konkret ausschließen. Das ist aus unserer Sicht nicht wirklich rechtlich fundiert, denn eines ist klar – auch in der Ausschussfeststellung steht das so drinnen –: Die Generalprävention hat da eine Rolle zu spielen. Und es hat eine ganz schlechte Wirkung für die Allgemeinheit, wenn man Sexualstraftätern eine Hafterleich­terung zukommen lässt.

Vor Kurzem war ja zu lesen, wie aufgebracht die Bevölkerung ist, die Menschen drau­ßen sind, wenn Sexualstraftäter entweder nie in Haft kamen oder schon nach kurzer Zeit eine Hafterleichterung bekamen. Sie planen ja jetzt ein sogenanntes Verschärf­chen. Man kann nicht einmal sagen, eine Verschärfung. Sie lassen jetzt nach der Hälf­te der Haftstrafe, aber mindestens drei Monaten die Sexualstraftäter wieder heraus.

Sollte einem Opfer eine Therapie zukommen – was oft gar nicht der Fall ist, denn da gibt es meist die Verkehrung: meist macht man aus Tätern, wenn sie überhaupt in Haft sind, Opfer und aus den Opfern dann Täter; das wird dann immer umgedreht –, sollte also einem Opfer eine Behandlung zukommen, dann braucht es das Opfer sicherlich


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