Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 265

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wohl man meinen würde, dass das Präsidentenamt eines dieser neu geschaffenen Ge­richte eine interessante, lohnende, ehrenvolle Aufgabe für einen verdienten Verwal­tungsjuristen oder einen Richter, wie auch immer, ist.

Wir haben bei den Hearings gesehen, dass sich in Wirklichkeit für die Stelle des Präsi­denten eineinhalb Kandidaten gemeldet haben, nämlich einer, der es wirklich werden wollte, und der zweite, der gesagt hat, er möchte eigentlich nur Stellvertreter werden, denn der andere sei ohnehin der bessere. Aber man hat wirklich gemerkt, da hat, glaube ich, nicht die Parteipolitik mitgespielt, sondern mitgespielt haben eher die inne­ren zentrifugalen Kräfte der Institution, wo man halt die Positionen entsprechend abge­steckt hat. Wir sehen jetzt bei der Organisation dieser Gerichte, dass man dort an­scheinend auch alles intern abstimmt und dann halt keine Einsparungen mehr zu er­zielen sind.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es in ganz Österreich nicht mehr als fünf ge­eignete Spitzenjuristen gibt, die sich für dieses hohe Amt beim Verfassungsgerichtshof bewerben wollen. Das, glaube ich, sollte uns schon allen zu denken geben und uns vielleicht einmal einen Nachdenkprozess starten lassen, wie man das anders gestalten könnte.

In dieser konkreten Frage allerdings, Frau Kollegin Musiol, muss man Ihnen den Vor­wurf zurückgeben. Denn wenn man sich das Curriculum der einzelnen Kandidaten an­sieht und sich dann auch das Hearing, also die Präsentation beim Hearing vergegen­wärtigt, dann war Professor Achatz – für mich zumindest – eindeutig der beste Kandi­dat. Wenn Sie jetzt hergehen, um, wie ich meine – das ist jetzt vielleicht eine Unterstel­lung –, justament zu sagen: Das Ergebnis ist von der Koalition schon ausgemacht, also darf es nicht unser Kandidat werden, und wir müssen einen anderen als Kandidaten präsentieren, obwohl dieser vielleicht der Zweitbeste gewesen ist!, dann machen Sie in Wirklichkeit genau das, was Sie den anderen vorwerfen: aus parteipolitischen Gründen einen Kandidaten vorstellen. (Beifall bei BZÖ, FPÖ und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich habe, ehrlich gesagt, nicht gewusst, wer vorweg von wem präferiert worden ist. Ich habe mir dieses Hearing angesehen, ich habe mir die Lebensläufe angesehen und hat­te wirklich den Eindruck, dass Professor Achatz der Bessere unter den Geeigneten ge­wesen ist. Deshalb wird er auch meine Unterstützung bekommen.

Aber in einem stimme ich Ihnen zu: Auch ich bedauere, dass wir nur fünf Kandidaten bei diesem Hearing gehabt haben. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

21.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt das Verlangen vor, die Wahl in Wahlzellen durchzuführen. Ich werde daher folgendermaßen vorgehen:

Es liegen mehrere Wahlvorschläge vor. Zur Wahl stehen auf Vorschlag der Abgeord­neten Dr. Josef Cap und Karlheinz Kopf Universitätsprofessor Dr. Markus Achatz und auf Vorschlag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol Universitätsprofessor Dr. Niko­laus Zorn.

Ich mache allerdings darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäftsord­nung auch Stimmzettel gültig sind, die den Namen eines anderen wählbaren Kandida­ten enthalten sollten.

Ich unterbreche nunmehr kurz die Sitzung, um die technischen Voraussetzungen für die Wahl in Wahlzellen zu schaffen.

 


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