Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 106

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Nach der Unfallstatistik 2012, wonach bei Verkehrsunfällen mit Verunglückten „Ablen­kung und Unachtsamkeit“ zB durch Handy am Steuer die Unfallursache Nummer 1 ist, duldet das Problem Handy am Steuer endgültig keinen Aufschub mehr.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, das gravierende Verkehrssicherheitsproblem „Han­dy am Steuer“ zu entschärfen und in diesem Sinn für die rasche Aufnahme von Handy am Steuer als Delikt ins Führerschein-Vormerksystem zu sorgen.

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13.46.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betref­fend IVS-Gesetz, samt Titel und Eingang in 2122 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz geändert wird, in 2108 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die im vorher erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Heinzl, Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der die Ziffernbezeichnung der bisherigen Novellierungsanordnung sowie die Einfügung neuer Ziffern 2 und 3 zum Inhalt hat.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

 


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