Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 225

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Rechnungshof­ausschusses, den vorliegenden Bericht III-372 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

20.29.10 7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2111 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmens­gesetzbuch, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zahlungsverzugsgesetz – ZVG) (2178 d.B.)

8. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützig­keit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG) sowie das Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden, geändert werden (2179 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 7 und 8 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.31.00

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Ich verleihe meiner Hoffnung Ausdruck, dass wir mit dem Zahlungsverzugsgesetz möglicherweise den ersten Tages­ordnungspunkt auf der heutigen langen Tagesordnung dieser Plenardebatte haben, bei dem die Namen zweier Bundesländer, wo Wahlkämpfe stattfinden, vielleicht nicht vorkommen.

Bei den letzten Tagesordnungspunkten, acht an der Zahl, hat ja bei fast jedem Debat­tenbeitrag in irgendeiner Form ein Länderwahlkampf hier im Nationalrat stattgefunden. Das bestätigt meine Vermutung, dass es sich bei einem Großteil der Abgeordneten dieses Hauses um sogenannte Monchichis ihrer Landeshauptleute handelt. Das habe ich auch letztes Mal festgestellt. Aber das bringt uns hier in der Bundesgesetzgebung nicht weiter und ist auch nicht unser ursächlicher Auftrag.

Man merkt, es gibt kaum Aufregung über meine Aussagen, weil die meisten Abgeord­neten ohnedies schon schlafen – und auch darüber gibt es keine Aufregung. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Höfinger und Hörl.) Also, da kann man noch viel länger reden, offenbar ist um 20.30 Uhr die Aufmerksamkeit ohnedies gesunken.

Hohes Haus! Meine Fraktion wird dem Zahlungsverzugsgesetz nicht zustimmen, und zwar aus einem einfachen Grund. Unsere Kritikpunkte, die wir im Justizausschuss auch vorgebracht haben, konnten in den letzten Tagen nicht entkräftet werden. Bisher war eine Überweisung an dem Tag der Fälligkeit, wenn sie am Tag der Fälligkeit getätigt worden ist, rechtzeitig. Nunmehr, durch dieses Gesetz, ist die Überweisung dann erfüllt, wenn sie am Tag der Fälligkeit am Konto des Empfängers wertgestellt eingetroffen ist, sehr geehrte Damen und Herren.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite