Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll196. Sitzung, 3. April 2013 / Seite 22

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10.15.06 Beginn der Sitzung: 10.15 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 196. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unter­stützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.

Das Amtliche Protokoll der 193. Sitzung vom 20. März 2013 sowie die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 194. Sitzung und das Amtliche Protokoll der 195. Sitzung vom 21. März 2013 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbe­anstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Einwallner, Praßl, Mag. Schönegger, Singer, Steibl, Dr. Stummvoll, Ing. Hofer, Kunasek, Mag. Unterreiner, Zanger, Dr. Moser, Dr. Pirklhuber, Mag. Schwentner, Huber und Petzner.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Die Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl wird durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger wird durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer vertreten.

10.16.23 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 14301/J bis 14345/J;

2. Anfragebeantwortungen: 13375/AB bis 13627/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 92/ABPR und 93/ABPR;

Schriftliche Beantwortung von mündlichen Anfragen: 1/ABM;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hoch effizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei kleinen energieverbrauchenden Unternehmen bereit­gestellt werden, erlassen werden und das Wärme- und Kälteleitungsaus­bau­ge­setz, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirt­schafts-


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