Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 141

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

terin die Meinung kundtut, sie braucht die Frage nicht zu beantworten, hält im Parlament 5 Minuten lang einen Vortrag, wo die Juristen des Ministeriums klarstellen, was zu beantworten ist und was nicht, und das Parlament kann zur Kenntnis nehmen, dass es einfach nicht beantwortet wird. – Ich frage Sie: Nehmen wir uns noch ernst oder nehmen wir uns nicht mehr ernst? (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Ich würde mir dringend erwarten, dass diese Form der Interpretation von der Parla­mentsdirektion überprüft wird. Das war eine klare juristische Auslegung, die da dargelegt wurde. Ich würde mich dafür interessieren, ob diese Meinung geteilt wird.

Und da gibt es einen Punkt, auf den hinzuweisen ist: Wir haben ein massives Ge­schäfts­ordnungsproblem, wenn die Parlamentsdirektion auch zu der Meinung kommt, dass es so ist, dass es in dem Punkt, wo die Nationalbank aus ganz anderen Gründen in eine politische Unabhängigkeit gestellt worden ist, keine fiskalpolitischen Einwirkun­gen geben kann und dass da die Finanzministerin nicht in die Fiskalpolitik der Nationalbank Einsicht nehmen kann, aber wenn es um Missstände geht, wenn es um Korruptionsvorwürfe geht, sie als Eigentümervertreterin hergehen und sagen kann: Das hat damit nichts zu tun! Das geht mich nichts an, schenkt es dem Salzamt! – Das kann doch wohl nicht ernst gemeint sein?! Korruption ist hier aufzuklären! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Wenn aber die Parlamentsdirektion nicht dieser Meinung ist, dann würde ich doch davon ausgehen, dass Sie, Frau Bundesministerin, diese Anfrage anders beantworten.

Aber das zeigt noch ein Problem auf: So kann das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament nicht gelöst werden! Wir hatten diese Debatte schon einmal – Stichwort: Organstreitverfahren –: Es kann nicht so sein, dass in einer Auseinandersetzung zwischen Parlament und Regierung die Regierung definiert, wer recht hat. Und es kann nicht sein, dass die Regierung meint, wenn sie Akten schwärzt oder keine Antworten gibt, dann kann sich das Parlament auf den Kopf stellen, weil es keine rechtliche Durchsetzung gegen die Regierungsmehrheit gibt. – So kann man mit parlamen­tarischer Kontrolle nicht umgehen! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Präsidentin! Ich ersuche Sie, nachdem das ja de facto ein fünfminütiger Fach­vortrag über die Interpretation der Geschäftsordnung des Hohen Hauses war, dass Sie der Parlamentsdirektion den Auftrag geben, diese Rechtsmeinung zu überprüfen, und dass wir darüber auch in der nächsten Präsidiale reden können.

Ich gehe davon aus, dass es, wenn diese Rechtsmeinung geteilt wird, eine intensive Debatte darüber geben wird, bei welchen Bereichen der 100 Prozent-Eigentümer Bund durch die Verantwortung der Ministerin verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen, und wo Auskünfte aus möglicherweise berechtigten Gründen nicht gegeben werden können.

Aber wenn bei einem 100 Prozent-Eigentum einfach gesagt wird: Das Ausgelagerte geht mich nichts an, das hat mit dem Bund nichts zu tun!, dann frage ich mich: Wo bleibt da die politische Kontrolle in Österreich? (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

15.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Brosz! Ich habe erst in der letzten Präsidiale deren Mitgliedern Vorschläge unterbreitet, worüber wir dringend in Sachen Interpellation reden sollten. Ich habe keine einzige Antwort von irgendjeman­dem aus der Präsidiale bekommen. Ich würde schon alle Fraktionen herzlich einladen, sich einmal dieser Vorschläge anzunehmen und darüber zu beraten. Ich habe auch ganz konkrete Überlegungen angestellt. Aber das Problem ist: Ich kann natürlich unmöglich überprüfen. Das ist ja Ihre Aufgabe  (Abg. Brosz: Die Rechtsauffassung überprüfen!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite