Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2246 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) (2280 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2095/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG (BGBl. Nr. 189/1955), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2012, abgeändert wird (2281 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.
16.50
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage enthält zwar einige positive Regelungen für Jungunternehmer, aber im Detail sind die Pensionsregelungen ein einziges Flickwerk und bedürften einer gründlichen Überarbeitung.
Interessant ist ja auch, dass der ÖGB mit der Unterschrift der Kollegin Dr. Oberhauser, die dann hier offensichtlich auch dagegen stimmen wird, eine Kritik angebracht hat, die ich jetzt zitieren möchte: „In den letzten Jahren sind zahlreiche Maßnahmen für die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Ein-Personen-UnternehmerInnen umgesetzt worden (steuerliche Entlastung , Erhöhung des Freibetrags, Sicherung von Arbeitslosengeldansprüchen ). Auch für die Kleinbetriebe gibt es viele Unterstützungsangebote“ – und so weiter die Kritik.
Die Kritik schließt: „Es ist unverständlich, warum die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds, die im Entwurf zum SRÄG 2012 noch an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gehen sollten, nun ausschließlich den GSVG Versicherten zukommen sollen.“
Die Regierungsvorlage ist, so wie sie der ÖGB ablehnt, auch von uns abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Abg. Dr. Oberhauser sowie Ruf: Der war gut!)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
16.51
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Lieber Kollege, es bleibt dem ÖGB und auch mir unbedarft, eben gewisse Punkte zu kritisieren. Das ist keine Frage. Und es ist keine Frage, dass wir ArbeitnehmerInnenorganisationen uns in der Stellungnahme zu Gesetzentwürfen natürlich hauptsächlich darauf beziehen, was im Sinne unserer Mitglieder, wir sind ein
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