Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 166

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gesetzes bezüglich Invaliditätspensionen, nichts erreicht haben. Es geht dabei um eine Gruppe, die gerne vergessen wird, auch in der Vergangenheit schon vergessen wurde. Es sind jene 35 000 Personen, die nicht dem Berufsschutz unterliegen und daher an den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter verwiesen werden, dort aber keine Arbeit erhal­ten, weil sie schon so ruiniert oder invalide sind, dass sie niemand mehr nimmt. Dieser allgemeine Arbeitsmarkt stellt auch keine Arbeitsmöglichkeiten für diese Personen zur Verfügung.

Da wollten wir eigentlich erreichen, dass zumindest jene Personen, die mit ihrem Erwerbseinkommen nicht einmal den Ausgleichszulagenrichtsatz erreichen, nicht als Arbeitslose weiterhin auf dem Arbeitsmarkt einen Job suchen müssen, den sie nie erhalten können, sondern in Pension gehen können. – War leider mit den Regierungs­parteien nicht durchzusetzen, sie haben diesen Antrag abgelehnt.

Ich meine, das bringt überhaupt nichts mehr, diese Menschen als Arbeitslose auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit suchen zu lassen, die sie nicht erhalten können. Jeder weiß, dass auch in diesem Fall Rehabilitation nichts nützt und zu spät kommt.

Es ist schade, aber wir werden das weiter versuchen. Es tut mir leid, dass Sie in diesem Punkt nicht bereit waren, unseren Antrag zu unterstützen.

Aber vielleicht in der nächsten Legislaturperiode; da wird ja alles besser. Da werden wir uns viel mehr Zeit nehmen in den Ausschüssen – Kollege Wöginger hat das Thema auch angesprochen. Vielleicht gelingt es uns, abseits Ihres Vorschlages, jeden Monat einen oder zwei fixe Ausschusstermine zu machen. Dann reden wir einfach darüber, selbst wenn es keine Regierungsvorlage gibt. Vielleicht kommen wir in sozial­politi­schen Fragen dadurch ein ordentliches Stück weiter, indem wir miteinander reden. (Beifall bei den Grünen.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag wird mit ver­han­delt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Karl Öllinger und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 2280 der Beilagen über die Regierungsvorlage 2246 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Dem § 6 Abs. 1 Z 5 in der Fassung der Z 4 wird folgender Halbsatz angefügt:

„wird das Wochengeld für den in § 102a Abs. 1 erster Halbsatz genannten Zeitraum bezogen, so beginnt die Pflichtversicherung frühestens vier Kalendermonate nach dem Ende der Pflichtversicherung nach § 7 Abs. 1 Z 7;“

b) Im § 6 Abs. 3 Z 6 in der Fassung der Z 7 wird der Schlusspunkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgender Halbsatz wird angefügt:

 


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