Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 183

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Wenn Sie auch in dritter Lesung dem Entwurf zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2369 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2370 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie diesen Antrag unterstützen, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2371 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nom­men.

17.42.46 9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2306 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikan­tengesetz geändert werden (2372 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2357 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichts­gebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, die Rechts­anwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungsgesellschaften­gesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der ge­richtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsgesetz und das Liegen­schaftsteilungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpas­sungs­gesetz – Justiz – VAJu) (2374 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2322 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Ge­richtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsge­setz 2013 – SchiedsRÄG 2013) (2373 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir widmen uns nun den Punkten 9 bis 11 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Mündliche Berichterstattung wird keine gewünscht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


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