Wenn Sie auch in dritter Lesung dem Entwurf zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2369 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2370 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wenn Sie diesen Antrag unterstützen, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 2371 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2306 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (2372 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2357 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsgesetz und das Liegenschaftsteilungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz – VAJu) (2374 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2322 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 – SchiedsRÄG 2013) (2373 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir widmen uns nun den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Mündliche Berichterstattung wird keine gewünscht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
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