Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 191

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wicklung in diesem Bereich in den nächsten Jahren sehr aufmerksam verfolgen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


18.11.32

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Jetzt war meine Vorrednerin zu schnell, ich wollte mich nämlich gerade streichen lassen. Sie hat als einzige Rednerin Gott sei Dank diesen einen wichtigen Punkt auch noch erwähnt, den ich jetzt erwähnen wollte. Daher brauche ich nichts mehr dazu zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


18.11.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Ich freue mich, dass ich zu Ihnen zu dieser späten Stunde noch sprechen darf. Ich begrüße die Ausführungen des Kollegen Pack, ich glaube, da kann man nichts mehr dazusagen, und bringe den Abände­rungsantrag der Abgeordneten Ikrath und Jarolim ein:

Er ist verteilt worden, und insofern erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich freue mich insbesondere 

 


Präsident Fritz Neugebauer: Entschuldigung! Der Antrag ist nicht verteilt worden. Weil er kurz ist, bitte ich, ihn zu verlesen.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Ah, er ist nicht verteilt worden. Na gut.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (2372 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage (2306 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„Der dem Bericht des Justizausschusses (2372 der Beilagen) über die Regierungs­vorlage (2306 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden, angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes) wir wie folgt geändert:

a) Folgende Z 1a wird eingefügt:“

Dann steht hier – ich hoffe, Herr Präsident, das ist ausreichend –, dass die

„1. Präsidentin oder Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und Vorsitzende oder Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staats­anwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst im Ausmaß von je 50 vH“ eine Anrechnung bekommt,

„2. drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter der Vorsit-


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