Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 195

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

4. § 89c Abs. 5 mit 1. Jänner 2014, wobei § 89c Abs. 5 Z 5 bis 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2012 nicht in Kraft tritt.«

Begründung:

Zur Änderung des Art. 1 (Anpassung von § 26a Abs. 2 und 3 des Gerichts­organi­sationsgesetzes):

Der vorgeschlagene Abs. 2 trägt der zusätzlichen Arbeitsbelastung einer Präsidentin oder eines Präsidenten der internationalen oder europäischen Richtervereinigung Rechnung. Abs. 3 stellt klar, dass die im Abs. 2 genannten Funktionen von allen und nicht bloß von bestimmten Funktionsträger/innen ausgeübt werden können und die in Abs. 2 genannten Regelungen zur Einschränkung der Auslastung daher auf alle Funktionsträger/innen anzuwenden sind.

*****

18.19.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte die Plätze einzunehmen, weil wir zu den Abstimmungen kommen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden, in 2306 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile, schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz – Justiz in 2357 der Beilagen.

Hiezu liegt ein vom Abgeordneten Dr. Fichtenbauer eingebrachtes Verlangen auf ge­trennte Abstimmung vor.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite