Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 204

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es so sein, dass die zweite und dritte Instanz bei den ordentlichen Gerichten vor­gesehen ist. Das ist ohne Zweifel eine Lösung im Sinne der österreichischen inno­vativen Wirtschaft.

Es ist mir dabei wichtig, zu betonen, dass durch diese Änderung keine Mehrkosten für die österreichische Industrie entstehen, dass jene Gebühren, die bisher beim Patentamt angefallen sind, auch bei den Gerichten zu entrichten sind.

Die vorliegende Novelle verbessert also das System des gewerblichen Rechtsschutzes und stellt einen wirklich wichtigen und wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Österreich dar. Daher bedanke ich mich bei all jenen Fraktionen, die dem auch die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


18.42.06

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin, schade, dass Sie auf die kritischen Argumente meiner Kollegin nicht eingegangen sind! Wir haben sehr wohl nach wie vor Vorbehalte. Ich möchte auch dazusagen, bei aller Wertschätzung und Notwendigkeit von Patentrecht gibt es Bereiche, wo Patente kontraproduktiv sind. Das ist gerade dort der Fall, wo es um Patente auf lebende Organismen, auf Tiere oder Pflanzen geht.

Ich möchte jetzt diesen Tagesordnungspunkt zum Anlass nehmen, da es unter anderem auch um das Sortenschutzgesetz geht, hier einen Entschließungsantrag einzubringen, der sich auf die EU-Saatgutverordnung bezieht, dass diese nämlich die Vielfalt auch in Zukunft gewähren muss. Dazu gibt es Initiativen von meiner Seite, die bisher von ÖVP und SPÖ nicht unterstützt wurden, und es ist dies eine Möglichkeit für die Regierungsfraktionen, sich hier einen Ruck zu geben.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:

„Der Nationalrat wolle beschließen,

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die neue EU-Saatgutverordnung den Fortbestand lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide nicht gefährdet.

Im Besonderen ist sicherzustellen,

dass die Verordnung keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samen­festes Saat- und Pflanzgut vorschreibt, für das niemand exklusive Eigentums­rechte geltend macht,

dass der Austausch von Saat- und Pflanzgut, auf dem keine exklusiven Eigentums­rechte liegen, zwischen Bäuerinnen und Bauern nicht durch die Verordnung ein­geschränkt wird,

dass kleinste und kleine Unternehmen nur Grundanforderungen bezüglich der Etikettie­rung erfüllen müssen, insofern sie nicht mit gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut arbeiten und handeln.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

 


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