Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 205

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Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist sehr präzise. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ein wichtiger und guter Antrag!) Danke. – Er beschreibt nämlich ganz explizit jene Initiative, die mehr als 200 000 Bürgerinnen und Bürger in diesem Land schon unterschrieben und in einem offenen Brief an mehrere Kommissare gerichtet haben, unter anderen auch an den Regionalkommissar Johannes Hahn aus Öster­reich, aber natürlich auch an Janez Potocnik oder Dacian Ciolos, den Landwirtschafts­kommissar.

Unterstützten Sie diese Initiative der Bürgerinnen und Bürger, stimmen Sie für diesen Antrag! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Saatgutverordnung muss Vielfalt gewährleisten,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (2358 und Zu 2358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiter­schutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz, das Patent­amts­gebührengesetz, das Sortenschutz-gesetz, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014) (2413 d.B.)

Begründung

Seit 2008 wird in Brüssel an einer umfassenden Novellierung des Europäischen Saat- und Pflanzgutverkehrsrechts gearbeitet. 2013 soll diese auf den Weg gebracht werden. Die neuen Regelungen können seltene und bäuerliche Sorten bedrohen. Alte Sorten wären besonders gefährdet, wenn der freie Tausch von Saatgut durch die neue Gesetzeslage verboten würde und eine verpflichtende Zulassung und Registrierung vorgeschrieben würde.

Das EU-Saatgutrecht privilegiert schon heute mit seinem Grundkonzept von scharf unterscheidbaren uniformen Sorten die industriellen Sorten auf Kosten der Bio­diversität. Diese Tendenz wird durch die geplante Reform forciert. Es droht eine Gleichschaltung des Saatgutverkehrsrechtes in der EU. Die gegenwärtigen 12 EU-Richtlinien sollen durch eine einzige EU-Verordnung ersetzt werden. Dies bedeutet: es soll in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht gesetzt werden, während jetzt noch den Staaten bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht einen gewissen Spielraum bleibt.

Der Entwurf der neuen Saatgutverordnung droht alte, seltene und traditionelle Sorten in ihrer Existenz bedrohen und damit zu einer Verringerung der genetischen Breite des Sortenpools beitragen. Genetische Einförmigkeit erhöht jedoch die Verwundbarkeit von Kulturen gegenüber Schädlingen, Pflanzenkrankheiten und Klimawandel. Das Konzept, um unsere Lebensmittelversorgung zu sichern, muss in der Vielfalt liegen, nicht in der Uniformität.

 


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