Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 210

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wesentlich besserer Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Produkten sichergestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten Redezeit sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


18.57.21

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Abgeordnetenkollegin Frau Mag. Lapp hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht, dass wir heute eine Besuchergruppe aus Simmering-Mannswörth herzlich bei uns begrüßen dürfen. (Allgemeiner Beifall.)

Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet grundsätzliche Regelungen für das Inver­kehrbringen von Produkten in Zusammenhang mit Funkanlagen und Telekommuni­kationsendeinrichtungen. Meine Kollegin Mag. Himmelbauer ist schon sehr darauf eingegangen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich deswegen folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Mag. Karin Hakl, Kol­leginnen und Kollegen einbringen zum Gesetzesantrag betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations­end­ein­richtungen geändert wird, in 2359 der Beilagen, in der Fassung des Ausschuss­berichtes 2414 der Beilagen:

„Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (2359 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z 31 lautet:

‚31. Der bisherige § 21 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, folgende Abs. 2 und 3 werden angefügt:

(2) § 13 Abs. 3 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 13 Abs. 2 außer Kraft.

(3) Artikel 18 des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971, das Containersicherheitsgesetz, das Führerscheingesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrliniengesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über Sicher­heitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008, das Schifffahrts­gesetz, das Seeschifffahrtsgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Postmarktgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Amateurfunkgesetz 1998, das Funker-Zeugnis­gesetz 1998, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations­endeinrichtungen sowie das Fernsprechentgeltzuschussgesetz 2000 (Verwaltungs­gerichts­barkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) geändert werden, BGBl. I Nr. XX/2013, entfällt.‘“

*****

Ich bitte, diesen Antrag mit zu behandeln. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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