Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 179

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Fami­lienausschusses, seinen Bericht 2429 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

17.50.1019. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (2335 d.B.): Ver­einbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (2430 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.50.37

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Seit dem Jahr 2009 haben wir jetzt die Bundesförderung für einen kostenlosen verpflichtenden Halbtags-Kindergarten. Ich glaube nach wie vor, dass diese Maßnah­me nicht dazu geeignet ist, die sprachliche Förderung in dem Ausmaß zu unterstützen, wie es ursprünglich angedacht war. Wir haben noch keine Bestätigung dafür erhalten, dass dieser verpflichtende Gratiskindergarten irgendeine Verbesserung der Deutsch­kenntnisse in der Schule gebracht hat. Ich denke auch, dass wir diese 70 Millionen €, die wir jedes Jahr dafür aufwenden, sehr wohl besser investieren würden, wenn wir dieses Geld den Familien zur Verfügung stellen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Wahlfreiheit ist heute schon mehrmals angesprochen worden. Ich denke, gerade im Bereich der Wahlfreiheit hätten wir sehr viel mehr zu tun. Deshalb begrüße ich neue, innovative Projekte, wie zum Beispiel jenes, das in Salzburg umgesetzt worden sind, das Berndorf-Modell. Ich finde dieses Modell des Salzburger Bürgermeisters her­vorragend, der nicht nur die außerfamiliäre Kinderbetreuung unterstützt, sondern auch die innerfamiliäre Kinderbetreuung unterstützen möchte. Das ist daher eine Wertschät­zung für die eigene Familienleistung. (Ruf bei der SPÖ: Das eine schließt das andere ja nicht aus!)

Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, welche vorsieht, dass jene Eltern von Kindern unter drei Jahren, die die Kin­derbetreuung in der Familie erbringen, in ihrer wichtigen Leistung für die Gesellschaft finanziell unterstützt werden. Dabei soll angestrebt werden, dass die Unterstützung betragsmäßig jene Unterstützung erreicht, die für Fremdbetreuungsplätze ausgegeben wird. Analog zur Finanzierung von Fremdbetreuungsplätzen soll eine Finanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden im Wege einer 15a-Vereinbarung angestrebt wer­den.“

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