Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 191

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Mag. Wurm.) Von allen Lebensentwürfen ist das der Lebensentwurf, den auch die jun­gen Mädchen, die Frauen und auch erwachsene Männer wirklich bevorzugen. Warum denkt man nicht darüber nach, dieses Leben zu fördern? Warum muss ich für alles einen Ersatz haben? Ich muss einen Kindergarten haben. Ich muss eine Ganztags­schule haben. Die Menschen treffen sich nur noch zum Schlafen zu Hause. (Zwischen­ruf der Abg. Steibl.) Was soll denn das? Man soll doch auch in seiner Familie leben dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich wollte, wie gesagt, etwas Grundsätzliches sagen. Wo lernt ein Kind sprechen? Ja, zu Hause vielleicht? Warum muss es denn nur im Kindergarten sprechen lernen? Wo lernt ein Kind Geborgenheit, Gefühle kennen? Wo lernt es alle diese wichtigen Dinge, die man später für das Leben braucht? (Zwischenruf der Abg. Steibl.) In der Familie lernt es das! (Abg. Lueger: In der Familie, dort gehört es auch hin, aber trotzdem braucht es einen Kindergarten!) Dort wird auch die Individualität geprägt. Dort ist der Hort der Freiheit, weil man dort nicht zu einer Masse erzogen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen lehnen das natürlich ab. Wir sind der Meinung, die Familie ist der beste Hort, in dem Kinder gedeihen, in dem sich Frauen und auch Männer wohlfühlen. Deswegen wollen wir, dass die Familie gefördert wird und nicht Surrogate! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Marek: Beides! Beides!)

18.21

18.21.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 2335 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Wahlfreiheit für Eltern ausbauen.

Ich bitte jene Abgeordneten, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

18.22.2020. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1346/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Fami­lienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum (2431 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 20. Punkt der Tagesordnung auf.

Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


18.22.41

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter Mitterlehner! Die Familienbeihilfe ist eine wichtige Säule im System der österreichi­schen Familienförderung. Gespeist wird diese Leistung aus dem Familienlastenaus­gleichsfonds, dem FLAF. Gerade weil der Familienlastenausgleichsfonds ständig an chronischer Armut leidet, können wir es uns nicht leisten, ihn weiter auszuhöhlen.

Das heißt, dass Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die im Bundesgebiet einer selbständigen oder unselbständigen Er­werbstätigkeit nachgehen, und deren Familien auch bei uns leben, in den Genuss der


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