Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 162

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Es gibt aber auch Stellungnahmen, die die Bevorzugung der Wasserkraft fordern. Ich denke, Wasserschutz und Energienutzung sind gerade in Zeiten des Klimawandels und der Energiekrise eine große Herausforderung. Es kann aber sicher nicht sein, dass da gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, gegen die Vogelschutzrichtlinie und ge­gen die Wasserrahmenrichtlinie entschieden wird. – Das ist erstens EU-rechtswidrig und entspricht zweitens auch überhaupt nicht einer nachhaltigen Entwicklung.

Eine Interessensabwägung findet außerdem auch jetzt schon statt, im jetzigen UVP-Gesetz nach dem jetzigen Wasserrecht. Die UVP ist eine sektorenübergreifende Prü­fung, die für alle Projekte gleiche Mindestanforderungen gewährleisten soll, und das soll auch weiterhin so bleiben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert,

die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zum Erhalt und zur Verbesserung von Fließ­gewässerstrecken und die Vorgaben der FFH-RL und der Vogelschutz-RL zum Erhalt geschützter Natur- und Lebensräume zu achten und

von Sonderregelungen in der Regierungsvorlage für das (sektorenübergreifende und einheitliche) Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zugunsten der Wasserkraftnutzung Abstand zu nehmen sowie auch

bindende Vorgaben des BMWFJ zugunsten von Wasserkraftwerken an die Natur­schutzbehörden und Wasserrechtsbehörden oder an die UVP-Behörden in einer Re­gierungsvorlage für eine Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgeset­zes zu unterlassen.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Ver­handlungsgegenstand und somit mit zur Debatte.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend UVP-G-Novelle 2009, ElWOG-Novelle und Wasserkraftnutzung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (113 d.B. und zu 113 d.B.):

 


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